Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Hochschule. Er setzt sich zusammen aus Sozialbeiträgen für Studierendenschaft und Studentenwerk und einen möglichen Verwaltungskostenbeitrag. Zusätzlich können weitere Leistungen, wie Semesterticket oder andere Vergünstigungen, über diesen Beitrag finanziert werden.
Dieser Beitrag ist von jedem Studenten unabhängig von Einkommen oder Liquidität zu zahlen. Er kann nur bei einer Reglung zu Härtefällen erlassen oder zurückerstattet werden. Die Höhe ergibt sich aus der Addition der verschiedenen Kosten und variiert bei jeder Einrichtung. Auch Unterschiede zwischen Standorten derselben Einrichtung sind möglich.
Zu unterscheiden ist er von dem Studiengebühr, auch bekannt als Studienbeitrag.
Sonstiges [Bearbeiten]
Ein Student klagte gegen seinen Vater mit dem Ziel, von diesem zusätzlich zum Regelunterhalt den Semesterbeitrag bezahlt zu bekommen. Das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen II-3 UF 97/12) wies die Klage 2012 zurück. [1] Studenten, die den Regelbeitrag erhalten, müssen von diesem also ihren Semesterbeitrag aufbringen.