Kindertagesstätte
Mit Kindertagesstätte (Kita), auch Kinderhort, in Österreich auch Ganztagskindergarten, wird eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtungen und Kindertagespflege gem §§ 22–26 SGB VIII) bezeichnet.
Die genaue Definition ist national und zum Teil sogar regional unterschiedlich.
Inhaltsverzeichnis |
Deutschland [Bearbeiten]
Allgemein [Bearbeiten]
In Deutschland heißen je nach Region unterschiedliche Einrichtungen „Kindertagesstätte“:
- die Kinderkrippe oder Großtagespflege (für Kinder bis drei Jahre),
- der Kindergarten (für drei- bis sechsjährige), zum Teil werden nur Ganztagskindergärten als Kindertagesstätte bezeichnet, und
- der Hort oder Schulhort, den Grundschulkinder vor Schulbeginn und nach Schulende besuchen können; in Ländern mit sechsjähriger Grundschulpflicht liegt ein Problem für elf- und zwölfjährige vor, die sogenannten Lückekinder. Näheres beschreiben die Kita-Gesetze der Länder.
- die Vorschule, ein Konzept der kompensatorischen Head-Start-Programm-Bewegung aus den 1960er Jahren, wird zunehmend vom "Markt" genommen.
Häufig werden auch Einrichtungen, die alle drei Altersgruppen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) umfassen, Kindertagesstätte genannt. Neben der Kindertagesstätte gehört z. B. auch die Tagespflege zur Kindertagesbetreuung.
Im März 2012 wurden bundesweit 27,6 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in einer Kindertagesstätte betreut.[1]
In Deutschland gibt es rund 52.000 Kitas (Stand: 2012).[2] Verbände der Kirche und Wohlfahrt bieten rund zwei Drittel der Plätze an, öffentliche Träger ein Drittel. Daneben boten gewerblich-private Anbieter im Jahr 2012 in mehr als 1.000 Kitas fast 36.000 Plätze an.[3] 2012 gab es 586 Kitas, die direkt oder indirekt von Betrieben für ihre Mitarbeiter angeboten wurden (Stand: 2012).[2]
Zwischen 2006 und 2012 wurden 270.000 zusätzliche Betreuungsplätze in Kitas und bei Tagesmüttern geschaffen.[4] Im März 2012 wurden 27,6 Prozent der ein- bis dreijährigen Kindern betreut; gegenüber dem Vorjahresmonat nahm der Anteil um 2,4 Prozentpunkte zu. Laut einer Umfrage unter Eltern aus dem Jahr 2011 liegt der Bedarf bei 39,4 Prozent.[5]
Ab August 2013 besteht nach dem Kinderförderungsgesetz für unter dreijährige Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Das Bundesfamilienministerium rechnet damit, dass für 39 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe ein Betreuungsplatz benötigt wird.[1] In den Alten Bundesländern soll für unter Dreijährige dabei eine Betreuungsquote von 37 Prozent erreicht werden, in den neuen Bundesländern von 51 Prozent (Stand: 2012).[2] Mitte 2012 fehlten in Deutschland von den dazu benötigten 780.000 Betreuungsplätzen noch 220.000.[2]
Der Bund stellt den Kommunen zwischen 2009 und 2013 insgesamt 2,7 Milliarden Euro für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Dazu kommen 1,85 Milliarden Euro für Betriebskosten. Ab 2014 will sich der Bund ausschließlich an der Finanzierung der Betriebskosten beteiligen.[1] Die Bundesländer lehnten 2012 ab, dem Bundesfamilienministerium monatlich Bericht über die Mittelverwendung zu erstatten.[6] Ein Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren kostet durchschnittlich etwa 1.000 pro Monat.[3]
Als Gründe für den schleppenden Ausbau der Betreuungsplätze gelten neben fehlenden politischen Willen auch Mangel an qualifizierten Personal. Zwar seien laut einer Umfrage unter den zuständigen Landesministerien die Zahl der Erzieher-Ausbildungsplätze zwischen 2007 und Anfang 2013 um rund 35 Prozent gesteigert worden, jedoch sei dies nicht ausreichend, um die Nachfrage zu decken. In zunehmenden Maße werden daher Hilfskräfte in Schnellausbildungen qualifiziert oder Kräfte aus verwandten Bereichen (z. B. Hebammen oder Kinderkrankenpfleger) eingestellt.[5]
Im Frühjahr 2012 arbeiteten in deutschen Kindertagesstätten mehr als 9300 Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Rund 1000 Beschäftigte hatten ein Hochschulstudium der Studienrichtung Kindheitspädagogik absolviert.[5] Fast 20.000 Mitarbeiter waren aus fachfremden Bereichen gekommen oder hatten eine Schnellausbildung durchlaufen.[7] Nach einem Zeitungsbericht, der sich auf eine Recherche in Internet-Vergleichsportalen beruft, sollen Gruppenleiterinnen in Kindertageseinrichtungen durchschnittlich 1800 Euro brutto im Monat verdienen.[5] Aufgrund der Tarifordnung des öffentlichen Dienstes werden Mitarbeitern mit entsprechenden Hochschulabschluss keine bessere Bezahlung gewährt.[7]
Private-gewerblich Träger von Kitas erhalten, je nach Bundesland, in der Regel eine geringere Förderung als öffentlich-kirchliche Träger. Einzig das Land Hamburg, das an Eltern Kita-Gutscheine vergibt, unterscheidet nicht zwischen den Trägern. Eine 2008 vom Bundesfamilienministerium geplante Gleichstellung aller Träger scheiterte.[3]
Rechtliche Verankerung [Bearbeiten]
In Deutschland ist die Kindertagesbetreuung Teil der Kinder- und Jugendhilfe und findet ihre rechtliche Grundlage in den §§ 22–26 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Ausgestaltung erfolgt für jedes Bundesland auf länderrechtlicher Ebene (z. B. für Berlin: Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG -). Auch die Beteiligung der Eltern an den Kosten für den Besuch der Kindertagesstätten ist sehr unterschiedlich.
Träger der Kindertagesstätten sind meist die Kommunen oder örtlichen Kirchen, in vielen Fällen auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt etc.) oder Elterninitiativen. Kosten für den Besuch von Kindertagesstätten können von den Eltern im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden[8]. In geringem Umfang werden Kindertageseinrichtungen als Betriebskitas von privaten Unternehmen betrieben, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Beschäftigten zu verbessern. Auf Grund des wachsenden Bedarfs und Dank einer Änderung bei der Vergabe von Fördermitteln engagieren sich kommerzielle Anbieter (vor allem gGmbHs) immer stärker im Kita-Markt.[9]
Für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres besteht in Deutschland nach § 24 Abs. 1 SGB VIII bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen halbtägigen Platz in einer Kindertagesstätte. Der Versorgungsgrad mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren war bisher in Westdeutschland relativ niedrig, (2 % im Jahr 2005), steigt jedoch an. Am 1. August 2013 wird eine gesetzliche Regelung in Kraft treten, nach der auch ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kinderpflege haben wird[10].
Seit 2005 werden nach § 24 Abs. 3 SGB VIII Kinder erwerbstätiger oder arbeitsuchender Eltern bei der Zuteilung eines Kinderbetreuungsplatzes bevorzugt. Sofern jedoch nicht genug Plätze für alle erwerbstätigen Eltern zur Verfügung stehen, erhalten nach allgemein etablierter Regel Kinder von Alleinerziehenden vorrangig vor Kindern von Eltern, die eine Ausbildung absolvieren oder berufstätig sind, einen Betreuungsplatz.[11]
Gesetzlichen Neuregelung zu Klagen wegen Kinderlärm [Bearbeiten]
2011 wurde in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert[12]. Nach § 22 Abs. 1a BImSchG sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertagesstätten ausgehen, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen mehr, so dass Klagen gegen Kinderlärm kaum mehr Erfolgsaussichten haben dürften.[13] Demnach gelten "Geräuscheinwirkungen durch Kinder", wenn sie von Kindertagesstätten, Spielplätzen und "ähnlichen Einrichtungen" ausgehen, nicht mehr als "schädlicher Umwelteinfluss" – und können daher, anders als Verkehrs- oder Fabriklärm, kein berechtigter Klagegrund mehr sein.[14]
Laut der Landesvereinigung für Gesundheit (LVG) Sachsen-Anhalt herrschten in Kitas Lärmbelastungen, die lautem Verkehrslärm und Kreissägen entsprächen. Der Lärm vermindere die Konzentrationsfähigkeit und hindere die Kinder am Sprachverstehen und -verarbeiten.[15]
Schweiz [Bearbeiten]
Begriff [Bearbeiten]
Eine Kindertagesstätte ist eine Institution, die montags bis freitags ganztags geöffnet ist und in der den Kindern ein Mittagessen angeboten wird, anders als zum Beispiel in Spielgruppen.
Das freie Spielen steht im Vordergrund, wobei darauf geachtet wird, nach dem Bildungsplan des jeweiligen Kantons zu arbeiten.
Der Begriff Kindertagesstätte umfasst in der Schweiz Krippen bzw. Kinderkrippen, Horte bzw. Kinderhorte und Tagesheime (auch als Tagi abgekürzt). Die Bedeutungen der Begriffe überschneiden sich stark und werden individuell und kantonal uneinheitlich verwendet. Tendenziell werden in Kinderkrippen eher Kinder im Vorschulalter betreut, während Horte oft kurzzeitige Betreuungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen (Sonntagsmesse, Museumsbesuch, Wellness-Center) leisten. Tagesheim wird lokal im Raum Basel verwendet und schließt meist die Freizeitbetreuung von Schulkindern mit ein; im Kanton Bern sind mit dem Begriff Tagesheim ausschließlich Institutionen zur Betreuung von Schulkindern gemeint. In beiden Gebieten ist der Begriff nicht zu verwechseln mit dem Kinderheim, das eine 24-Stunden-Betreuung umfasst. Der von Deutschland beeinflusste Begriff Kindertagesstätte wurde in der Schweiz zunächst zögerlich verwendet, erfährt aber seit etwa 2005 eine zunehmende Verbreitung als interkantonal verständlicher Begriff, der den Vorschul- und den Schulbereich gleichermaßen umfasst. Dies fand zum Beispiel auch 2008 seinen Ausdruck in der Namensänderung des Dachverbandes von Schweizerischer Krippenverband zu Verband Kindertagesstätten der Schweiz.
Die Betreuung umfasst die gesamte Spanne von der Geburt bis zum Alter von 16 Jahren. Das höchste Betreuungsaufkommen findet sich jedoch zwischen dem dritten Lebensmonat und dem Kindergarteneintritt mit fünf bzw. sechs Jahren.
Politische Einbettung [Bearbeiten]
Die vor- und außerschulische Betreuung von Kindern ist Sache der Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Kirchen. Entsprechend unterschiedlich sind die pädagogischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Im Raum Basel werden zum Beispiel 43 % der Kindertagesstätten staatlich bezuschusst, während die übrigen Kindertagesstätten die Leistungen durch die Elternbeiträge decken müssen (Stand Februar 2006).
Im Allgemeinen stellen die Kantone die Richtlinien zur Errichtung und Führung einer Kindertagesstätte auf und haben eine Kontrollfunktion. Das Amt für Tagesbetreuung, sofern vorhanden, ist je nach Kanton dem Gesundheits-, dem Sozial-, dem Justiz- oder dem Erziehungsdepartement angegliedert.
Auf Landesniveau bildet der Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) ein Dach. Dieser sieht als seine Hauptfunktion die Erstellung von Qualitätsrichtlinien und die Implementierung dieser Richtlinien, insbesondere da, wo kantonale Gesetze und Richtlinien fehlen.
2013 kam ein Parlamentsentwurf eines Artikels zu Volksabstimmung, welcher die Sorge der Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen in der Verfassung verankern sollte, ebenso wie eine subsidiäre Rolle des Staates bei der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Antrag erhielt die Unterstützung aller Parteien außer SVP und FDP.[16] Er wurde schließlich durch das Referendum abgelehnt, da er zwar die mehrheitliche Zustimmung der Bevölkerung aber kein Ständemehr erhielt; vor allem ländliche Kantone, tendenziell auch deutschschweizer Kantone, stimmten dagegen.[17][18]
Gesellschaftliche Einbettung [Bearbeiten]
In der Schweiz gibt es seit Beginn des 20. Jahrhunderts Kindertagesstätten. Vor allem in der Zeit seit den 1970er Jahren hat sich eine starke Veränderung des gesellschaftlichen Verständnisses der familienexternen Tagesbetreuung im Allgemeinen und damit auch der Kindertagesstätten im Speziellen vollzogen: Aus der sozialen Not der Platzierung eines Kindes in einer Kindertagesstätte hat sich eine Freiwilligkeit entwickelt, die motiviert ist durch
- den Wunsch der Mütter, außerhalb der Familie zu arbeiten (siehe auch Chancengleichheit, Gleichstellungspolitik).
- die Absicht, dem Kind frühzeitig soziale Kontakte zu ermöglichen.
- die integrationspolitische Zielsetzung, insbesondere in Orten mit hohen Ausländeranteilen eine Nivellierung der sprachlichen Voraussetzungen bis zum Schuleintritt herbeizuführen.
Angebot und Nachfrage [Bearbeiten]
Bezüglich Angebot und Nachfrage gibt es große regionale Unterschiede, die unter anderem urbanitätsbedingt sind. In ländlichen Gebieten übernehmen teilweise Spielgruppen mit einem zeitlich enger begrenzten Angebot die soziale Rolle von Kindertagesstätten.
Eine nationale NFP-Studie prognostizierte im Juni 2005 unter bestimmten Voraussetzungen einen landesweiten Mangel von 50'000 Krippenplätzen [1]. Ob die Voraussetzungen dieser Studie erfüllt sind, ist in der Presse umstritten, zumal in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Zürich und Bern teilweise die Rede ist von einem Überangebot. Allerdings bezieht sich das Überangebot typischerweise auf nicht von den Gemeinden bezuschusste Anbieter.
Der Bund und auch einzelne Kantone fördern mit so genannten Impulsprogrammen die Errichtung neuer Kindertagesstätten. Das Programm des Bundes bezuschusst Kita-Gründungen unter bestimmten Voraussetzungen seit 2003 und voraussichtlich bis ins Jahr 2011.
Siehe auch [Bearbeiten]
Literatur [Bearbeiten]
- Wilma Aden-Grossmann: Kindergarten. Geschichte, Entwicklung, Konzepte. Beltz, Weinheim 2011 ISBN 978-3-407-62771-1.
- Hildegard Bockhorst (Hrsg.): Kinder brauchen Spiel und Kunst. Bildungschancen von Anfang an. Ästhetisches Lernen in Kindertagesstätten. Kulturelle Bildung, 2. Kopaed, München 2006 ISBN 978-3-86736-002-9.
- Petra Jung: Kindertageseinrichtungen zwischen pädagogischer Ordnung und den Ordnungen der Kinder. Eine ethnografische Studie zur pädagogischen Reorganisation der Kindheit. VS Verlag, Wiesbaden 2009, ISBN 3531158139.
- Koordinationsstelle „Männer in Kitas“; Michael Cremers u. a. Hrsg.: Männer in Kitas. Barbara Budrich, Leverkusen 2012 ISBN 978-3-8474-0009-7 Inhaltsverzeichnis.
Weblinks [Bearbeiten]
Schweiz [Bearbeiten]
- Schweizer Übersicht über Kindertagesstätten
- Verband Kindertagesstätten der Schweiz KiTaS, vormals SKV
- horte-online.ch
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ a b c Große Immobiliengeschäfte mit den Kleinen. In: Handelsblatt. Nr. 218, 11. November 2012, ISSN 0017-7296, S. 46.
- ↑ a b c d Barbara Gillmann: Es fehlen viel mehr Kitaplätze als gedacht. In: Handelsblatt. Nr. 216, 2012, ISSN 0017-7296, S. 9.
- ↑ a b c Corinna Nohn: Haus der kleinen Hände. In: Handelsblatt. Nr. 33, 15./16./17. Februar 2013, ISSN 0017-7296, S. 68 f.
- ↑ Barbara Gillmann: Städte fordern beim Kita-Bau Erleichterungen. In: Handelsblatt. Nr. 222, 15. November 2012, ISSN 0017-7296, S. 9.
- ↑ a b c d Anette Dowideit: Wer erzieht unsere Kinder?. In: Welt am Sonntag. Nr. 3, 20. Januar 2013, S. 1, ZDB-ID 1123516-0.
- ↑ Für jedes Kind ein Kitaplatz – vielleicht. In: Handelsblatt. Nr. 249, 27. Dezember 2012, ISSN 0017-7296, S. 11.
- ↑ a b Anette Dowideit: Mal so nebenbei Erzieher werden. In: Welt am Sonntag. Nr. 3, 20. Januar 2013, S. 20, ZDB-ID 1123516-0.
- ↑ § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
- ↑ Wir betreuen auch Kinder: Kommerzielle Anbieter entdecken den Kita-Markt für sich, Deutschlandfunk: Hintergrund am 28. Mai 2011
- ↑ § 24 SGB VIII in der Fassung des Artikels 1 Nr. 7 des Kinderförderungsgsetzes vom 10. Dezember 2008 (KiföG), BGBl. I, S. 2403, 2404; die Regelung tritt nach Artikel 10 Abs. 3 Kifög am 1. August 2013 in Kraft (BGBl. I, S. 2409)
- ↑ Evelyn Korn: Zerstört der Sozialstaat die Familie? In: Marburger Volkswirtschaftliche Beiträge, No. 05-2007. Abgerufen am 2. März 2010 (PDF; 110 kB). S. 16
- ↑ Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderläms vom 20. Juli 2011, BGBl. I, Seite 1474
- ↑ http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article13397138/Klagen-gegen-Kinderlaerm-kaum-noch-moeglich.html
- ↑ Jan Bielicke: Kinderbetreuung: Auch in Wohngebieten sollen neue Kitas entstehen. Süddeutsche Zeitung Online, 17. Februar 2012.
- ↑ Kinder, vermeidet Kreissägen-Lärm in der Kita!. Welt Online, 27. April 2011.
- ↑ parlament.ch: Volksabstimmung vom 3. März 2013
- ↑ Familienartikel scheitert am Ständemehr – ländliche Kantone gaben den Ausschlag, Tagesanzeiger Schweiz, 3. März 2013
- ↑ Familienartikel scheitert am Ständemehr. Alain Berset: «Wirtschaft und Kantone sind nun gefordert», www.blick.ch