Sperrsatz
Mit Sperrsatz oder Sperren bezeichnet man in der Typografie eine Schriftauszeichnung zur Hervorhebung von Textteilen durch Vergrößerung der Abstände (durch Einfügen von Spatien) zwischen den einzelnen Buchstaben. Bei vielen gebrochenen Schriften gibt es keine fetten und kursiven Schnitte, so dass der Sperrsatz die einzige dezente Art der Hervorhebung ist. Auch auf der Schreibmaschine wurde mittels Leerzeichen Sperrschrift verwendet.
Für nicht gebrochene Schriftarten ist mit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Sperrung nicht mehr gebräuchlich. Bemängelt wird u.a. die schlechte Lesbarkeit langer Worte wie z. B. bei BLUMENTOPFERDE.[1] Sie kann aber in künstlerischen, exklusiven Werken oder zur Wiedergabe historischer Dokumente verwendet werden. Auch in Urkunden und Rechtstexten wird teilweise noch gesperrt, z.B. zur Hervorhebung von Namen in Familienbüchern[2] oder gleichberechtigt neben anderen Auszeichnungen in Gerichtskorrespondenz oder zur Hervorhebung bei der Widerrufsbelehrung im Onlinerecht.[3] Allgemein wurden in der Typografie Unterstreichen und Sperrschrift durch Fett- und Kursivschrift ersetzt.[4]
Das Gegenteil von Sperren ist Unterschneiden (englisch Kerning).
Technische Umsetzung[Bearbeiten]
Für die Verwendung von Sperrschrift gibt es unterschiedliche Attribute. Meist ist auch zur Vereinheitlichung die Einbindung in Formatvorlagen möglich.
- Klassischer Bleisatz: Spationierung mittels Spatien als Abstandshalter
- Textverarbeitung und Desktop Publishing: Zeichenattribut Zeichenabstand bzw. Laufweite (ggf. Kerning)
- Schreibmaschine: bei den einfachen Modellen nicht unterstützt, bei Oberklassemodellen analog zur Textverarbeitung; Üblicherweise wurde die Textauszeichnung mittels Sperrschrift durch Einfügen von Leerzeichen vorgenommen und die Wörter mit drei Leerzeichen getrennt.[1]
- HTML und CSS: Das übliche CSS-Attribut ist letter-spacing (Zeichenabstand)[5], z.B.
<span style="letter-spacing:0.3em">, wobei das erste und letzte Leerzeichen eingeschlossen werden müssen und am Beginn ein geschütztes Leerzeichen ( ) erforderlich sein kann. Das ursprünglich dafür vorgesehene font-stretch (Schriftlaufweite) konnte sich mangels Browserunterstützung nicht durchsetzen.[6] In „reinem“ HTML müssen analog zur Schreibmaschine Leerzeichen verwendet werden. Um automatische Zeilenumbrüche zu vermeiden, sind auch hier geschützte Leerzeichen erforderlich. - LaTeX: Hier steht das Soul-Paket mit dem Attribut \so zur Verfügung. Im Beispiel
\so{gesperrt}wird der Text „gesperrt“ ausgegeben, die Laufweite ist dabei fest vorgegeben und kann nicht angepasst werden. Reines LaTeX kann auch hier nur mit Leerzeichen angepasst werden.
Regeln[Bearbeiten]
- Leerzeichen vor und nach dem gesperrten Text werden mit gesperrt, Satzzeichen außer Punkt und Anführungszeichen ebenfalls. Beispiel:
- Dies ist f a l s c h gesperrt, so ist es r i c h t i g gesperrt.
- Zahlen werden nicht gesperrt.
- Bei gebrochenen Schriften werden im Deutschen die Zwangsligaturen ch, ck, ſt und tz sowie der Buchstabe ß nicht aufgelöst.[7] Alle anderen Ligaturen (z. B. ff, fi, st) werden aufgelöst und gesperrt:
- Sperren erfolgt grundsätzlich mit dem Achtelgeviert. Leerzeichen mit voller Breite würden eine Sperrung zu breit laufen lassen und werden nur auf Schreibmaschinen und in anderen Umgebungen, in denen nur Festbreitenschriften verfügbar sind, verwendet (z. B. Reintext-E-Mails).
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ a b Typograf – Benutzerhandbuch. neuber.com (Abschnitt Hervorhebungen S. 65)
- ↑ Familienbuch Euregio – Familienchronik Kahlen. familienbuch-euregio.de
- ↑ MuKo-BGB/Ulmer, § 355 Rn 47, 48; Staudinger/Kaiser, § 355 Rn 39, zitiert bei Rainer Jürgen Scharf: Der unbefristete Widerruf internetbasierter Verträge, Verlag Peter Lang, S. 73 (Auszüge Online bei Google Books)
- ↑ Typografie - Layout. pagus.de (abgerufen am 13. Juni 2013)
- ↑ CSS-Attribute zur Steuerung von Schrifteigenschaften bei pixelversum.com
- ↑ letter-spacing (Zeichenabstand) und font-stretch (Schriftlaufweite) bei selfhtml.org
- ↑ Richard L. Niel: Satztechnisches Taschen-Lexikon. Wien, 1925.