Spielgemeinschaft

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für die Spielgemeinschaft beim Lotto, siehe Lotto#Spielgemeinschaften

Unter einer Spielgemeinschaft (SG, SpG) versteht man den Zusammenschluss mehrerer Abteilungen verschiedener Sportvereine in einer Sportart. Die Zusammenlegung der Abteilungen erfolgt meist aus folgenden Gründen:

  • durch Spielermangel in einer oder mehreren Mannschaften wäre der Spielbetrieb in einem Verein alleine nicht gewährleistet oder
  • es soll ein stärkeres Team geformt werden, um den sportlichen Erfolg zu erhöhen oder
  • rein wirtschaftliche Überlegungen (Kostensenkungen).

Im Fußballsport entsteht eine Fußballspielgemeinschaft (FSG). Häufig entstehen solche Gemeinschaften zunächst im Jugendsport, bedingt durch Nachwuchsmangel. Diese Gemeinschaften werden dann Jugendspielgemeinschaften (JSG) genannt.

Im Handballsport sind in Deutschland folgende Regelungen getroffen:

  • Bei dem Zusammenschluss aller Mannschaften zweier Vereine wird eine SG (Spielgemeinschaft) oder HSG (Handballspielgemeinschaft) gebildet. Beispiel: SG Flensburg-Handewitt, HSG Nordhorn-Lingen.
  • Schließen sich nur die Jugendmannschaften zusammen, so entsteht eine JSG (Jugendspielgemeinschaft).
  • Fusionieren nur aktive Mannschaften eines Geschlechts ("Senioren"), so bildet sich entsprechend eine MSG (Männerspielgemeinschaft) oder FSG (Frauenspielgemeinschaft) beziehungsweise DSG (Damenspielgemeinschaft)..
  • Weniger häufig anzutreffen sind dagegen:
    • WJSG (weibliche Jugendspielgemeinschaft)
    • MJSG (männliche Jugendspielgemeinschaft)

In den 70er Jahren fand man in der österreichischen Fußball-Bundesliga gleich mehrere Spielgemeinschaften, die um den Meistertitel Österreichs spielten: