Sportboot
Ein Sportboot ist ein Wasserfahrzeug, das dem Freizeitvergnügen auf dem Wasser und zuweilen auch repräsentativen Zwecken dient. Zu den Sportbooten gehören Motor- und Segelboote und -Yachten, Wassermotorräder. Länge, Verdrängung, Motorisierung und Größe der Crew spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Sport- und Freizeitzweck. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes genutzte Sportboote werden gemäß ihrer Seetauglichkeit in eine von vier Entwurfskategorien eingeteilt.
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Kleinfahrzeuge [Bearbeiten]
Die SeeSchStrO enthält Sonderregelungen für Sportboote nur für den Nord-Ostsee-Kanal (§§ 41–52 SeeSchStrO). Die erleichterte Lichterführung für Segel- und Ruderboote bis 12 m (§ 10 SeeSchStrO) gilt praktisch aber auch nur für Sportboote.
Die Kollisionsverhütungsregeln enthalten keine Sonderregelungen für Sportboote.
Kleinfahrzeuge sind nach der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge. Schlepper, Fähren und Fahrgastschiffe für mindestens 12 Personen – umgangssprachlich zusammengefasst als „Berufschifffahrt“ – sind vom Begriff der Kleinfahrzeuge ausdrücklich ausgenommen (§ 1.01 Nr. 14 BinSchStrO), weshalb diese gegenüber den Sportbooten verkehrsrechtlich meist privilegiert sind.
Gewerblich genutzte Sportboote [Bearbeiten]
Gewerblich genutzte Sportboote unterliegen in Deutschland und unter deutscher Flagge im Ausland besonderen Vorschriften:
- Sportbootvermietungsverordnung
- See-Sportbootverordnung
- Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten
Führerscheine in Deutschland [Bearbeiten]
auf deutschen Gewässern gelten für Sportboote folgende Führerscheinvorschriften:
- siehe Sportbootführerschein
Siehe auch [Bearbeiten]
- Zu technischen Merkmalen und Eigenschaften von Sportbooten siehe den Artikel Boot.
- Weitere (freiwillige) Führerscheine für Sportboote siehe die Artikel Verbandsführerschein, Sportschifferschein, Schiffsführerausweis und Yachtmaster (Großbritannien).