Allgemeine Staatslehre

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

(Weitergeleitet von Staatslehre)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Allgemeine Staatslehre behandelt – anders als das Staatsrecht – Fragestellungen unabhängig von einem konkreten Staat, z. B. Fragen nach der inneren und äußeren (völkerrechtlichen) Definition des Staates (siehe dort), der Souveränität von Staaten, der Legitimität von Herrschaft, den Entstehungsgründen, der Art (Personalverband / Gebietskörperschaft), dem Aufbau (Zentralismus / Föderalismus) und Untergang von Staaten, Staatsformen, der Staatsangehörigkeit, der Trennung von Kirche und Staat u. v. m.

Heute tritt die Staatslehre meist unter der moderneren Bezeichnung Staatstheorie auf.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Klassiker

[Bearbeiten] Sonstige

  • Karl Loewenstein: Max Webers Beitrag zur Staatslehre in der Sicht unserer Zeit, in: Max Weber. Gedächtnisschrift der Ludwig-Maximilians-Universität München zur 100. Wiederkehr seines Geburtstages 1964.
  • Stefan Breuer: Georg Jellinek und Max Weber: Von der sozialen zur soziologischen Staatslehre., 1999. ISBN 3-7890-6107-7
  • Karl Doehring: Allgemeine Staatslehre: eine systematische Darstellung., 3. Aufl., Heidelberg 2004. ISBN 3-8114-9008-7
  • Hans Herbert von Arnim: Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, München 1984.

[Bearbeiten] Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen
Andere Sprachen