Stichwahl
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Eine Stichwahl wird durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.
Bei mancher Wahl ist nur gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen (einfache Mehrheit) auf sich vereint. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, auch nicht bei einer eventuell festgelegten Anzahl von Wiederholungen, kann laut Wahlordnung ein erneuter Wahlgang als Stichwahl nötig werden. Dabei treten in der Regel nur die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen an.
Bei öffentlichen politischen Wahlen sind meistens zwei bis drei Wochen Zwischenraum zwischen den Wahlgängen, um den beiden Kandidaten die Möglichkeit zu neuer Wahlwerbung zu geben.
Auch bei Vereinen kann eine Stichwahl in der Satzung verankert sein. Hier ist meistens keine Wartezeit dafür vorgesehen.
Bei öffentlichen Wahlen hat eine Wahl mit sofortiger Stichwahl (auch Rangfolgewahl) bedeutende Vorteile gegenüber einer Wahl mit nur einer späteren Stichwahl: Sie erkundet und befolgt den Wählerwillen genauer, und sie erspart den Aufwand für eine zweite Wahlhandlung. Sie vereinigt mehrere Wahlgänge in einer Wahlhandlung, so viele wie nötig. Freilich erfordert sie etwas mehr Aufmerksamkeit beim Wähler und mehr Arbeit beim Auszählen.
[Bearbeiten] Beispiel
Warum mehrere Wahlgänge nötig sein können, soll folgendes Beispiel veranschaulichen. Es soll über den Nachtisch abgestimmt werden, vorgeschlagen wurden Äpfel, Birnen, Kirschen, Kuchen und Eis.
| Erster Wahlgang | |
|---|---|
| Nachtisch | Stimmen |
| Äpfel | 2 |
| Birnen | 2 |
| Kirschen | 1 |
| Kuchen | 3 |
| Eis | 4 |
Man kann also feststellen, dass eine Mehrheit für Eis ist. Wenn allerdings all diejenigen, die für Obst gestimmt haben, lieber irgend ein Obst hätten als Kuchen oder Eis, dann wurde hier offensichtlich dem eigentlichen Wählerwillen nicht entsprochen. Schlimmer noch, auch eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, wie sie häufig üblich ist, fördert den Wählerwillen nicht zu Tage. Erst in weiteren Wahlgängen, die zum Beispiel wie folgt aussehen könnten, wird offensichtlich, was tatsächlich eine Mehrheit der Wähler für die beste Lösung hält:
| Zweiter Wahlgang | |
|---|---|
| Nachtisch | Stimmen |
| Äpfel | 3 |
| Birnen | 2 |
| Kuchen | 3 |
| Eis | 4 |
| Dritter Wahlgang | |
|---|---|
| Nachtisch | Stimmen |
| Äpfel | 5 |
| Kuchen | 3 |
| Eis | 4 |
Nun muss natürlich aus dem gleichen Grund noch ein vierter Wahlgang folgen, der dadurch entschieden werden wird, wie viele der Kuchenanhänger lieber Eis oder lieber Äpfel wollen.
Die Entsprechung zu verschiedenen Nachtischsorten könnten bei tatsächlichen Wahlen beispielsweise politische Lager wie „rechts” und „links” sein, wo es absurd wäre, wenn ein Lager schlechtere Chancen hätte, nur weil in ihm mehr Kandidaten antreten, auf die sich die Wählerstimmen aufteilen können. In echten politischen Situationen muss aber natürlich auch berücksichtigt werden, dass bei zu vielen Wahlgängen Wähler durch den Aufwand abgeschreckt werden, weswegen man sich häufig auf eine einfache Stichwahl – also einen zweiten und letzten Wahlgang – beschränkt.

