Straßenverkehrsbehörde

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Die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung München ist Teil des Kreisverwaltungsreferates, abgebildet ist das Dienstgebäude des KVR HA III – Kraftfahrzeugzulassung und Fahrerlaubnisbehörde – in Sendling.

[Bearbeiten] Deutschland

Die Straßenverkehrsbehörde ist die in Deutschland nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung zuständige Verwaltungsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde ist keine eigenständige organisatorische Einheit, sondern sie ist ein Teil der örtlichen Kommunalbehörden (Stadtverwaltung bzw. Kreisverwaltung).

Sie ist zuständig für die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr, beispielsweise Erteilung bzw. Entzug der Fahrerlaubnissen, Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen (Umleitungen, Sperren, Einbahnstraßen), die Anordnung von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen, sowie die Erteilung der Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis). Sie hat damit ordnungsbehördliche Funktionen, was jedoch örtlich verschieden ist. Der Straßenverkehrsbehörde kann in Deutschland die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde, umgangssprachlich Führerscheinstelle genannt, untergeordnet sein.

[Bearbeiten] Schweiz

Strassenverkehrsamt in Schwyz

In der Schweiz ist das Strassenverkehrsamt (StVA), auch Motorfahrzeugkontrolle (MFK) genannt, die kantonale Behörde, die für den Vollzug der bundesrechtlichen Vorschriften über den Verkehr auf den öffentlichen Strassen zuständig ist. In vielen Kantonen ist dieser Behörde zudem die Binnenschifffahrt angegliedert, weshalb auch die Bezeichnungen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt oder Verkehrsamt gebräuchlich sind. Jedes StVA beschäftigt einige Sachverständige bzw. gelernte Automechaniker. Sie prüfen die Autos und Motorräder auf ihre Verkehrstauglichkeit. Außerdem nehmen sie die Prüfungen für künftige Fahrzeuglenker ab und erteilen ihnen bei Prüfungserfolg eine Fahrbewilligung.

Fahrzeugprüfung in der Schweiz

Die Straßenverkehrsämter sind auch befugt, bei Verkehrssünden, die ihnen die Polizei meldet, entsprechende Maßnahmen wie Verwarnungen, Administrativverfahren und Führerausweisentzüge zu treffen.

[Bearbeiten] Weblinks

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