Kommunalverwaltung
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Der Begriff der Kommunalverwaltung ist eine Sammelbezeichnung für Behörden einer kommunalen Gebietskörperschaft.
Unterschieden werden hierbei Gemeinden und Landkreise.
Bei der Gemeinde wiederum gibt es den Unterschied zwischen Gemeinden mit und ohne Stadtrecht. Bei ersteren wäre es die Stadtverwaltung, bei letzteren die Gemeindeverwaltung. Z.T. haben sich kleine Kommunen zu einem Amt mit einer Amtsverwaltung zusammengeschlossen. Sonderfall sind die Samtgemeinde in Niedersachsen oder die Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern.
Die Kreisverwaltung des Landkreises wird in einigen Bundesländern als Landratsamt bezeichnet.
In der Regel teilt sich eine Kommunalverwaltung in mehrere neben einander tätige Ämter auf; z. B. das Baurechtsamt, Steueramt, Standesamt, Betreuungsbehörde, Grundbuchamt. Nicht in jeder Kommune ist jedes Amt vorhanden.
Die Ämter stehen unter Führung eines Amtsleiters, der einem Dezernent oder direkt dem Bürgermeister (in kreisfreien Städten Oberbürgermeister) unterstellt ist. Die Mitarbeitervertretung wird Personalrat genannt.

