Studiosus

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Die Bezeichnungen studiosus (stud.) und candidatus (cand.) werden an vielen Hochschulen traditionell in der hochschulinternen Kommunikation genutzt. Es handelt sich im deutschsprachigen Raum nicht um akademische Grade. In Dänemark, Island und Norwegen werden mit Kandidat bzw. der Abkürzung cand. jedoch akademische Grade bezeichnet, die einem Master vergleichbar sind.

Arten und Unterscheidung

Der studentische Grad gibt den Stand des Studienfortschritts (stud. oder cand.) und das Studienfach (siehe Liste) an und wird meist abgekürzt. Er ist weder ein Ehrentitel noch ein akademischer Grad, da er nicht von einer Behörde in einem Verwaltungsakt vergeben wird. Die studentischen Bezeichnungen sind im deutschen Sprachraum nicht Teil des Hochschulrechts eines Landes und weder offiziell noch eindeutig zugeordnet oder abgegrenzt.

Studenten können sich dabei generell mit stud. (studiosus) und der lateinischen Abkürzung der jeweiligen Fachrichtung bezeichnen. Die seit dem Mittelalter so verwendete Bezeichnung studiosus leitet sich ab von studium im Sinne einer wissenschaftlichen Beschäftigung an einer Universität.

Ab der Zwischenprüfung oder dem Beginn der Vorbereitung auf den endgültigen Studienabschluss wird auch die Bezeichnung cand. (candidatus) zusammen mit der einschlägigen Fachrichtung verwendet. Meist bezieht man sich dabei auf Studenten, die sich kurz vor oder in der Zeit der Abschlussprüfungen befinden, also kandidieren (nämlich für einen akademischen Grad), oder seltener - je nach Studienfach bzw. örtlichem Gebrauch - auch auf Studenten nach bestandener Zwischenprüfung. Die Bezeichnung candidatus stand ursprünglich für den mit weißer (candidus „weiß“) Toga bekleideten Anwärter auf ein Amt im Römischen Reich. Als es früher auch eine „grundständige Promotion“ gab, also eine ohne vorher erworbenen akademischen Grad, konnte ein von einem Professor angenommener Doktorand diese Selbstbezeichnung tragen.[1] In Ermangelung eines akademischen Grades bezeichnen Justizprüfungsämter in Nordrhein-Westfalen die Absolventen der Ersten juristischen Prüfung (Erstes Staatsexamen) als geprüfte Rechtskandidaten.

Für den Doktor­grad gibt es ebenfalls inoffizielle Selbstbezeichnungen, so z. B. Drs. (doctorandus) für eine Person, die eine Doktorarbeit schreibt, und Dr. des. (doctor designatus) für den designierten, also bestätigten, aber noch nicht verliehenen Grad. Einige Universitäten verbieten deren Gebrauch explizit.[2]

Verwendung

Die Kürzel werden in Deutschland, der Schweiz und z. T. auch Österreich von traditionsbewussten Studenten (z. B. Studentenverbindungen) im „hochschulinternen Gebrauch“ dem Namen in Verbindung mit der Fachabkürzung vorangestellt – da dort das Wissen vorausgesetzt wird, dass kein Abschluss erreicht worden ist – stellen aber keinen von einer staatlichen Behörde oder Hochschule verliehenen Titel oder akademischen Grad dar, allenfalls einen „studentischen Grad“. In Österreich wird das Kürzel stud. teilweise in Protokollen von Organen der akademischen Selbstverwaltung verwendet, um studentische Mitglieder dieser Gremien unabhängig vom Studienfortschritt zu kennzeichnen.

Schreibweise

Die Bezeichnung wird klein sowie ohne Bindestrich geschrieben: z. B.: cand. ing., cand. med.

Alphabetische Liste der lateinischen Fachbezeichnungen

Vor die Fachbezeichnungen setzen Studierende ein stud., für den Abschluss kandidierende Studenten gilt die gleiche Liste mit cand. Wörtlich bedeutet das „Student/ Kandidat der…“ (z. B.: rer. nat. für rerum naturalium „Dinge der Natur“), daher sind die Fachbezeichnungen immer im Genitiv gehalten. Viele Fächer können nur behelfsmäßig ins Lateinische oder Griechische übersetzt werden, wobei Titel und Grade, die geschützt sind, besonders zu vermeiden sind. An der mittelalterlichen Universität bereiteten die Sieben Freie Künste auf die drei möglichen Fächer Theologie, Jura und Medizin vor; diese Ordnung wurde hier beibehalten.

theol.
theologiae Theologie
iur. (oder jur.)
iurisdictionis, iuris prudentiae Jura bzw. Jus
med.
medicinae Medizin (candidatus nach Bestehen des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum))

Die Sieben Freien Künste, geteilt in:

phil.
philosophiae Geisteswissenschaft, vgl. trivium
rer. nat.
rerum naturalium Naturwissenschaften, vgl. quadrivium

Zu diesen frühen Hauptrichtungen gibt es zu jedem Studienfach von Studenten erdachte Latinisierungen:

philosophiae

Studenten an einer philosophischen Fakultät oder eines ursprünglich in der Philosophie enthaltenen Faches geben sich u. U. eine latinisierte Fachbezeichnung:

angl.
rerum Anglicae Anglistik
arch.
Archaeologiae Archäologie
cur.
curae Pflegewissenschaft
disci.
disciplinae Bildungswissenschaft
ethn.
Ethnologiae Völkerkunde
geogr.
geographicensis Geographie
ger.
rerum Germaniae Germanistik
grae.
Graeci Griechisch / Graecum
hist.
historiae Geschichtswissenschaft
lat.
linguae Latinae Latein
oec. inf.
oeconomiae informaticensis Wirtschaftsinformatik
paed.
paedagogiae Pädagogik
psych.
Psychologiae Psychologie
rer. oec.
rerum Oeconomiae Volks- oder Wirtschaftswissenschaft
rer. phil.
rerum Philosophiae Philosophie
rer. pol.
rerum politicarum Politik- oder Wirtschaftswissenschaft
rer. soc.
rerum socii Gesellschaftswissenschaft
rer. soc. oec
rerum Socialium Oeconomicarumque: 〈österr.〉 Sozial– und Wirtschaftswissenschaften

rerum naturae

Mathematiker, Ingenieure und Naturwissenschaftler geben sich u. U. folgende latinisierte Fachbezeichnungen:

aer.
aeronauticus Luft- und Raumfahrttechnik
agr.
agrarius, der Agrarwissenschaften
arch.
architecturae Architektur
arch. nav.
architecturae navalis Schiffbau
biol.
biologiae Biologie
chem.
chemistriae Chemie
el.
electricarum Elektrotechnik
forest.
forestarius, der Forstwissenschaft
geod.
Geodäsie/Vermessungswesen
inf., inform.
informaticensis Informatik
ing.
Bauingenieurwesen
sonstige Ingenieurwissenschaften
mach.
machinae Maschinenbau
math.
mathematicensis, mathematicae Mathematik
pharm.
pharmaciae Pharmazie
phys.
physicae Physik
rer. mont.
rerum montanum Bergbau

Fachhochschulen

Bei Fachhochschulen wird häufig der Zusatz (FH) verwendet. Beispielsweise in der Form cand. ing. (FH)

Fußnoten

  1. Glossar Uni Basel
  2. Universität Kiel, Promotionsordnung, § 22 Vollzug der Promotion, Absatz 3: „Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält die Bewerberin oder der Bewerber die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades. Vor diesem Zeitpunkt darf der Grad in keiner Form, auch nicht als Dr. des., geführt werden.“