Toter Winkel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche
Der Fahrer kann das grüne Fahrzeug durch seine Spiegel sehen, aber ohne Schulterblick nicht das rote. Es liegt im toten Winkel.

Mit dem Begriff toter Winkel wird generell ein Raum bezeichnet, der trotz technischer Hilfsmittel (Spiegel oder Videokameras) von Personen, die diesen Raum beobachten wollen, nicht eingesehen werden kann. Solche Räume gibt es besonders an öffentlichen Plätzen oder in Einkaufszentren mit Videoüberwachung. Eine besondere Bedeutung hat der tote Winkel im Straßenverkehr.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Der tote Winkel im Straßenverkehr

Sicht des LKW-Fahrers (Volvo FH)

Als toter Winkel wird im Straßenverkehr der von Fahrzeugführern innerhalb geschlossener Fahrzeuge trotz Rückspiegeln nicht einsehbare Bereich seitlich des Fahrzeuges bzw. vor und hinter dem Fahrzeug bezeichnet. Dieser Bereich ist je nach Anzahl der Fenster und Rückspiegel unterschiedlich groß und nicht vollständig zu vermeiden. Ein besonderes Problem stellt der tote Winkel bei LKWs, Bussen und Motorrädern dar, da diese auf Grund der Größe und Konstruktion nur einen eingeschränkten Sichtradius haben. Beim gegenwärtigen Stand der gesetzlichen Regelungen wird die Größe des toten Winkels mit 38 % angegeben.

[Bearbeiten] Toter Winkel und Gefahren

Der tote Winkel verhindert oder vermindert die Reaktionen des Fahrers auf das Geschehen. Besonders deutlich wird das an Radwegen rechts neben der Fahrbahn und abbiegenden Lkw. Fast immer geben die Fahrer bei einem Unfall an, den Radfahrer nicht gesehen zu haben wegen des toten Winkels. Auch auf Fehler anderer im toten Winkel kann nicht reagiert werden, woraus ebenfalls Unfälle resultieren. Jährlich starben (bis 2003) in Deutschland etwa 140 Radfahrer und Fußgänger bei Unfällen mit rechtsabbiegenden LKW. Nach einer Hochrechnung an Hand der Zahlen für Berlin können es auch 200 Getötete jährlich sein, wobei weit überwiegend Radfahrer betroffen sind.[1]

[Bearbeiten] Maßnahmen zur Gefahrenverminderung

DOBLI-Spiegel an einem LKW (unten rechts)
LKW Front-Kamera

In Deutschland fordern der ADFC und viele andere Gruppen seit langem bessere gesetzliche Regelungen zur Verminderung der Gefahren durch den toten Winkel. Hier wurde zum 1. Januar 1992 die StVZO geändert, so dass ein zweiter großwinkeliger Rückspiegel und seitliche Schutzvorrichtungen für größere LKW über 3,5 t eingeführt wurde. Es wird auch immer wieder eine Regelung aus den Niederlanden genannt, die dort seit Januar 2003 LKW-Besitzer verpflichtet, an ihren Fahrzeugen über 3,5 t einen 4. Außenspiegel, den so genannten DOBLI-Spiegel (ein Rückspiegel, der an der Frontscheibe des LKWs angebracht wird) anzubringen. Damit verringert sich die Größe des toten Winkels auf 4 %.

Der Spurwechselassistent ist ein Fahrerassistenzsystem zur Warnung des Fahrers vor drohenden Kollisionen beim Spurwechsel. Das System wird beim Betätigen des Blinkers aktiviert und warnt gegebenenfalls den Fahrer vor Kollisionen mit Fahrzeugen auf der Nachbarspur.

Systeme zur Spurwechselunterstützung führen automatische Lenkbewegungen durch, um die Zielspur zu erreichen und prüfen zuvor, ob sich ein Fahrzeug im toten Winkel befindet. Bei Bedarf wird der Fahrer über ein Leuchtsignal gewarnt.

Im LKW-Bereich ist eine Ultraschall-Erfassung mit Warnsignal im Fahrzeug seit 2005 serienreif. Alternativ beleuchten bei Dunkelheit blendfreie Arbeitsscheinwerfer auf beiden Seiten des Fahrzeugs - am Rückspiegel montiert - den toten Winkel.

[Bearbeiten] Europaweite Maßnahmen

Zur Gewährleistung eines erweiterten Sichtfelds wurden die bestehenden Bestimmungen in der Richtlinie 2003/97/EG weiterentwickelt. Diese enthält erhebliche Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie 71/127/EWG und tritt mit Wirkung vom 26. Januar 2010 an deren Stelle.

Die Richtlinie 2003/97/EG[2] gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N (Kraftfahrzeuge für den Güterverkehr), mit ihr werden die Bestimmungen über die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen harmonisiert. Sie führt hauptsächlich nachstehende neue Verpflichtungen ein:

  • Verpflichtende Vergrößerung des Mindestsichtfelds für bestimmte Fahrzeuge;
  • Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Spiegeln (z. B. LKW mit Frontspiegeln);
  • Anpassung an den technischen Fortschritt (z.B. Krümmungsradius der Oberfläche von Rückspiegeln);
  • Austausch bestimmter Spiegel durch andere Systeme für indirekte Sicht (z. B. Kamera-Monitor-Systeme).

Die Richtlinie ist am 29. Januar 2004 in Kraft getreten, der vorgesehen Zeitraum für die Umsetzung erstreckt sich von 2005 bis 2010. Die in dem Beschluss genannten Mindestanforderungen bewirken aber, im Gegensatz zum DOBLI-Spiegel, nur eine Verringerung des Winkels auf 19 % und soll auch nur für LKWs über 7,5 t gelten. Am 12. Dezember 2006 hat der EU-Verkehrsministerrat in Brüssel beschlossen, dem Richtlinien-Vorschlag zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen mit Spiegeln zuzustimmen.

Ab April 2009 sollen innerhalb der EU alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab 26. Januar 2007. Die Übergangsregelung beträgt zwei Jahre. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 2000 zugelassen worden sind.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Unfallanalyse Berlin
  2. Richtlinie 2003/97/EG

[Bearbeiten] Weblinks

Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen