Rituelle Reinheit

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Rituelle oder kultische Reinheit ist in vielen Religionen der Zustand einer Person, der es ihr erlaubt, die heiligen Stätten zu betreten und am Kult teilzunehmen. Rituelle Reinheitshandlungen kannte die Antike aber auch bei gesellschaftlichen Ereignissen wie bei einem Symposion.

Im moralischen Sinne versteht man unter Reinheit die Einhaltung von Tugend, insbesondere der Keuschheit, im religiösen Sinn kann es auch die Unberührtheit sein. Etwa im Hinduismus heißt rituelle Reinheit, dass keine Berührungen durch Personen einer niedrigeren Kaste erfolgen. Ihr Gegenteil ist die Unreinheit. Im erweiterten Sinn spricht man im Zen-Buddhismus von Reinheit, wenn jemand unbetroffen und frei von äußeren Einflüssen agiert. In dem Zustand des Wu Wei wird aus dem Augenblick heraus ohne Bewertung und gedankliche Analyse gehandelt. Dies ist eine der essenziellsten Praktiken vieler spiritueller Bewegungen. Dieser Zustand ist nicht in allen Traditionen von Geburt an gegeben, sondern muss vielfach durch eine Initiationshandlung erworben werden, zum Beispiel in der katholischen Kirche durch die Taufe, die Voraussetzung für die Kommunion ist.

Die rituelle Reinheit kann verloren gehen durch naturhafte Vorgänge (zum Beispiel Menstruation, Gebären), durch Kontakt mit unreinen Gegenständen oder Personen („Heiden“), durch ein sittliches Fehlverhalten (Sünde) oder durch Vorgänge, die mit Sünden eine gewisse Ähnlichkeit haben (z. B. Töten eines Feindes im Krieg). Die Traditionen kennen Reinigungsriten, die die Reinheit auf oft genau vorgeschriebene Weise wiederherstellen. Rituale der Körperreinigung wie die Fußwaschung, oder das Fasten sind in Religionen Wege zu einer rituellen Reinheit. Die verlorene Reinheit kann durch eine Sühne, etwa in Form eines Opfers oder einer Kasteiung, wiederhergestellt werden.

Religionsgeschichtlich lässt sich eine fortschreitende Verschiebung des Reinheitsbegriffs von der kultisch-rituellen zur moralisch-interpersonalen Ebene beobachten:

Im Mittelalter wurden Reinigungseide Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit, um sich seiner Schuld zu entledigen oder seine Unschuld zu bezeugen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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