Benutzer:Zototten01

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Pfalzgrafschaft Sachsen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

König Otto I. hatte im südlichen Teil des Herzogtums Sachsen, in der Saale-Unstrut-Region die Pfalzgrafschaft Sachsen eingerichtet. Der erste sächsische Pfalzgraf aus dem Hause Goseck war Burchard (1003 bis 1017, Enkel des Dedi). Mit dem Tode Friedrich V. im Jahr 1179 erlosch die Linie der Pfalzgrafen aus dem Hause Goseck. Die Pfalzgrafschaft Sachsen wurde im gleichen Jahr von Kaiser Friedrich Barbarossa an Ludwig den Frommen aus dem Geschlecht der Ludowinger verliehen. Dieser überließ sie 1181 seinem Bruder Hermann. Nach Hermanns Tod 1217 fiel die Pfalzgrafschaft an dessen Sohn Ludwig.

Als Ludwig IV. auf einem Kreuzzug 1227 ums Leben kam, übernahm sein Bruder Heinrich Raspe für Ludwigs minderjährigen Sohn Hermann II. die Regierungsgeschäfte. Hermann II. starb 1241 im Alter von 19 Jahren und Heinrich Raspe übernahm offiziell die Herrschaft. Da auch Heinrich Raspe kinderlos blieb, erwirkte er 1242 bei Kaiser Friedrich die Eventualbelehnung seines wettinischen Neffen Heinrich der Erlauchte mit der Pfalzgrafschaft Sachsen sowie der Landgrafschaft Thüringen.

Nach dem Tod des Wettiners Heinrich des Erlauchten wurde der Welfe Herzog Heinrich I. Fürst von Braunschweig-Grubenhagen († 1322) sächsischer Pfalzgraf.

Im Jahr 1363 wird erstmals eine Pfalzgrafschaft Sachsen-Allstedt genannt.[1] Nach den Untersuchungen von Erich Heinze hat Kaiser Karl IV. diese zwischen 1348 und 1356 im Zusammenhang mit der Vergabe des Titels eines Pfalzgrafen an Herzog Rudolf I. von Sachsen (-Wittenberg) neu eingerichtet.[2]

Zur Pfalzgrafschaft Sachsen-Allstedt gehörten neben Allstedt die Dörfer Mönchpfiffel, Niederröblingen, Einzingen, Klosternaundorf, Winkel, Wolferstedt und Mittelhausen sowie das Kloster Sittichenbach mit Groß- und Klein-Osterhausen und Rothenschirmbach.[3]

Die älteste erhaltene Bausubstanz stammt aus der Mitte des 13. Jahrhunderts. Aus der Zeit um 1400 stammt der älteste sichtbare Teil der Burg, der rechts vom Eingang liegende Wohnturm.

Die Edlen Herren von Querfurt, denen die Burg von 1369 bis 1496 gehörte, ließen die alte Burg Allstedt abtragen, mehrere bauliche Veränderungen durchführen, den Nordflügel, den Westflügel mit Palas, Küche und großer Hofstube, die Schildmauer im Süden und die Schildmauer im Osten mit Toranlage errichten. Damit entstand in etwa die heutige Burgausdehnung.

Die heutigen Gebäude, darunter der Ostflügel, wurden im Wesentlichen unter der ernestinischen Herrschaft des Kurfürsten Friedrich d. Weisen ab 1496 (bis 1526) errichtet.

1526 wurde das Amt Allstedt von den Wettinern an Graf Albrecht von Mansfeld verpfändet. Graf Albrecht ließ im Jahr 1533 umfangreiche Baumaßnahmen und Instandsetzungen am Schloss und an den Vorwerken durchführen. 1542 überließ er das Amt aufgrund hoher Schulden den Grafen zu Stolberg als Pfand. Graf Wolfgang zu Stolberg hielt sich längere Zeit in Allstedt auf und starb hier. Erst 1575 verloren die Grafen zu Stolberg ihre Ansprüche auf das Amt Allstedt an die ernestinischen Wettiner.

Unter den Herzögen von Sachsen erfolgte 1691 eine weitere bauliche Veränderung des Obergeschosses, und die übrigen Teile der Kernburg wurden zu einem Wohnschloss umgebaut. 1721 wurde die Schlosskapelle in ihrer heutigen Form errichtet.

Ernst August I. von Sachsen-Weimar-Eisenach ließ 1746/1747 das vordere Schloss im Barockstil erbauen. Er konnte seine Pläne aber nicht mehr umsetzen († 1748). Der Umbau des vorderen Schlosses wurde nur in schlichter Form umgesetzt, und die Kernburg blieb in ihrer ursprünglichen Form erhalten.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten konnten zwischen 1986 und 1991 baugeschichtliche Untersuchungen durch Reinhard Schmitt durchgeführt werden.

  1. Allstedt das hauß und die pfallentz zu Sachsendas obgenannte hauß Alstete mit der pfallentz von Sachsen doselbst …; Urkunde Karls IV. vom 15. August 1363. Zitate nach Heinze 1925, S. 56 Anm. 120–121.
  2. Michael Gockel (2001, S. 4) referiert diese Ansicht Heinzes, jedoch nicht ohne anzumerken: "Die Frage bedarf erneuter Untersuchung."
  3. UB Mansfeld 146, 148