Vereidigung

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Bei einer Vereidigung leistet eine Person einen Eid. Von einer Beeidigung wird dagegen gesprochen, wenn Personen generell, Aussagen und Gutachten "durch Eid versichert" werden. Der Sprachgebrauch ist uneinheitlich.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Personenkreis

Vereidigt werden in der Regel (mit einer jeweils den Umständen entsprechenden Eidesformel):

Gegen die Vereidigung vor Gericht kann sich der Zeuge in der Regel nicht wehren. (Einwände könnten die Verwandtschaft/Schwägerschaft zum Angeklagten bzw. einer Partei oder eine vorausgegangene Verurteilung wegen Meineides sein).

[Bearbeiten] Eidesformeln

[Bearbeiten] Eidesformel in Deutschland

Die Vereidigung wird durch die Wiederholung der Eidesformel oder durch deren Bestätigung mit den Worten „Ich schwöre es!“ (ggfs. mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“) beschlossen.

[Bearbeiten] Eidesformel in Österreich

In Österreich hat der Zeuge stehend vor einem Kruzifix und zwei brennenden Kerzen den folgenden Eid zu schwören:

„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, daß ich über Alles, worüber ich von dem Gerichte befragt worden bin (werde befragt werden), die reine und volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit ausgesagt habe (aussagen werde); so wahr mir Gott helfe!“

Wegen des zeitlichen Aufwands dieser Prozedur wird die Vereidigung nicht mehr praktiziert, die betreffenden Gesetze sind jedoch noch in Kraft.

[Bearbeiten] Eidesformel in der Schweiz

Siehe Hauptartikel:

[Bearbeiten] Vereidigung in den Streitkräften

Die Soldaten der meisten Länder legen einen Eid darauf ab, ihr Land zu verteidigen und die Befehle ihrer Vorgesetzten zu befolgen. In den Streitkräften der demokratischen Staaten enthält die Eidesformel in der Regel auch Bekenntnisse zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Rechtsstaatlichkeit.

Für die Einzelheiten siehe:

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