Verwandtschaft

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Verwandtschaft (Begriffsklärung) aufgeführt.

Verwandtschaft ist die Beziehung von zwei oder mehr Lebewesen zueinander, die auf den Beziehungen zwischen Elternteilen und Kindern beruht.

Inhaltsverzeichnis

Nähe der Verwandtschaft [Bearbeiten]

Häufig wird zwischen nahen Verwandten (z. B.: „meine Tochter“) und entfernten Verwandten (z. B.: die Tochter des Sohnes der Mutter des Vaters meiner Mutter = meine Tante zweiten Grades) unterschieden (vgl.: Verwandtschaftsbeziehungen).

Schwägerschaft [Bearbeiten]

Im weiteren Sinne werden auch Beziehungen, die zusätzlich auf Partnerschaften (insbesondere Ehen) beruhen, als Verwandtschaft bezeichnet (Schwägerschaft).

Verwandtschaft als Gesamtheit [Bearbeiten]

Als Verwandtschaft wird auch die Gesamtheit all derer bezeichnet, zu denen verwandtschaftliche Beziehungen bestehen („meine ganze Verwandtschaft“).

Beziehungsgrundlage von „Verwandtschaft“ [Bearbeiten]

Ob es sich bei den zugrunde liegenden Eltern-Kind-Beziehungen um biologische Elternschaft (Verwandtschaft (Biologie)), juristische Elternschaft (Verwandtschaft (Recht)) und/oder soziale Elternschaft handelt, wird häufig nicht unterschieden, zumal gerade die biologische Vaterschaft manchmal ungeklärt ist.

Biologische Verwandtschaft

Bei biologischer Verwandtschaft spricht man auch von Blutsverwandtschaft.

Abgrenzung zu „Familie“ [Bearbeiten]

Eng verbunden mit dem Begriff der Verwandtschaft ist der Begriff der Familie. Als Familie wird meist der Teil der Verwandtschaft bezeichnet, mit der ein Mensch aktuell oder früher in einer Wohngemeinschaft zusammen gelebt hat bzw. zusammen lebt.

Im weiteren Sinne wird „Familie“ auch synonym zu „Verwandtschaft“ verwendet.

„Verwandtschaft“ als Allegorie [Bearbeiten]

Im übertragenen Sinn werden häufig auch verschiedenste nahe Beziehungen als Verwandtschaft bezeichnet, zum Beispiel bei Kunststilen („Rock ’n’ Roll ist mit dem Swing verwandt“), bei miteinander verbundene Unternehmen („T-Online ist mit T-Systems verwandt“) oder bei Sprachen („das Finnische ist eng mit dem Estnischen verwandt“).

Mythologie [Bearbeiten]

In der Mythologie werden auch menschliche Verwandtschaftsbeziehungen zu Göttern und Tieren konstruiert.

Nenn-Verwandte [Bearbeiten]

Verwandtschaftsbezeichnungen – insbesondere „Onkel” und „Tante” – werden häufig auch gegenüber Menschen benutzt, die einem besonders nahestehen und die eine vergleichbare soziale Rolle einnehmen, auch wenn sie nicht im engeren Sinne verwandt sind („Nenn-Onkel” bzw. „Nenn-Tante”).

Rechtliches [Bearbeiten]

Die juristische Definition von Verwandtschaft ist Aufgabe des Gesetzgebers.

Geschichte [Bearbeiten]

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Im Mittelalter umfasste der Begriff „familia“ zunächst alle Hörigen eines Grundherren. Die eigentliche Familie fasste man unter dem Begriff des „Ganzen Hauses“, der neben den Mitgliedern der Kernfamilie (Eltern und Kinder) auch unverheiratete Verwandte und Bedienstete einschloss. Verwandtschaft und Familie waren neben dem Lehens- und Leihewesen die Grundbausteine der Gesellschaft und sozialen Ordnung. Verwandtschaft und Politik hingen, vor allem in den Schichten des Adels, häufig zusammen. Durch Heiraten wurden Familien miteinander verbunden. Dabei standen zunächst agnatische Verwandtschaft (Verwandtschaft auf männlicher Linie, Geschlecht) und kognatische Verwandtschaft (Verwandtschaft der mütterlichen Linie und Schwiegerverwandtschaft, Sippe) gleichberechtigt nebeneinander, während die agnatische zunehmend an Bedeutung gewann. Es bildeten sich endogame Heiratsverbände, das heißt Verbände von Familien, die immer wieder untereinander heirateten und so ihr Heiratsnetz unter einer Abschottung nach außen immer mehr verdichteten. Allerdings waren diese Bündnissysteme alles andere als stabil. Verwandt war vor allem, wer sich als verwandt erinnerte. Neue Heiratsbündnisse konnten alte aufsprengen, die politische Situation die Verwandtschaft belasten. Geschlechter gründeten sich um einen integrativen Punkt, ein einendes Element, auf das sich alle Angehörigen berufen konnten. Dies konnte ein gemeinsamer Name sein (etwa der eines Stammvaters, der als Vorfahr des ganzen Geschlechts galt oder der eine für das Geschlecht wichtige Leistung vollbracht hat). Ab dem 9./10. Jahrhundert wurden Burgen, welche die Adelshöfe ablösten, ebenfalls zu Zentren adliger Geschlechter. Auch Klöster und adlige Familien gingen ein Bündnis ein: Während das Geschlecht das Kloster vor dem Einfluss des Königs schützte, bewahrte das Kloster die Memoria, das heißt die geschichtliche Erinnerung des Geschlechtes, die wiederum zur Einigung desselben führte. Des weiteren können ikonographische Zeichen, besonders auf Wappen bzw. Siegeln einen Verwandtschaftsverband hinter sich versammeln.

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]