Verfassungsreferendum

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Ein Verfassungsreferendum, oder auch konstitutives Referendum, ist ein speziell auf die Verfassung bezogenes Referendum und ein Instrument der direkten Demokratie. Die im Referendum zur Entscheidung stehende Frage kann sich dabei auf die Verfassung als Ganzes (so genannte Totalrevision), oder auch nur auf Teilbereiche (z. B. einen einzelnen Artikel) beziehen. Ein Verfassungsreferendum kann – muss aber nicht – zugleich ein obligatorisches (d. h. seine Abhaltung ist rechtlich zwingend vorgesehen) oder ein fakultatives Referendum (d. h. es wurde durch die Sammlung einer festgelegten Zahl von Unterschriften Wahlberechtigter anberaumt) sein. Das Verfassungsreferendum ist die weltweit wahrscheinlich häufigste Ausformung des Referendums, wobei seine genaue Ausgestaltung und die jeweiligen Rahmenbedingungen von Staat zu Staat sehr stark variieren können.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Etymologie

Das deutsche Wort Referendum ist ein Fremdwort aus dem Lateinischen und setzt sich aus der Vorsilbe "re" (="zurück") und dem Verb "ferre" (="tragen" oder "bringen") zusammen. Die Voranstellung konstitutiv leitet sich vom lateinischen Verb "constituere" (="gründen" oder "bilden") ab und bezieht sich auf die "Konstitution" (="Verfassung" oder "Gründungsdokument") eines Staates.

In einem konstitutivem Referendum wird also eine die "Verfassung" eines Staates betreffende Entscheidung von der gewählten Vertretung (Parlament oder Regierung) an den Souverän (das Volk) "zurückgetragen" bzw. "zurückgebracht".

[Bearbeiten] Das Verfassungsreferendum in den deutschsprachigen Staaten

[Bearbeiten] Deutschland

Auf gesamtstaatlicher Ebene ist ein Verfassungsreferendum nur für den Fall der Anerkennung einer das Grundgesetz ablösenden Verfassung vorgesehen (Artikel 146GG). Ein davon abweichendes Verfassungsreferendum, bspw. über eine durch den Bundestag vorgenommene Änderung des Grundgesetzes, ist, wenn auch nicht explizit verboten, so doch im Grundgesetz derzeit nicht vorgesehen. Für ein Verfassungsreferendum sieht das Grundgesetz kein Quorum vor.

In der Mehrheit der Bundesländer ist das Verfassungsreferendum ebenfalls explizit vorgesehen. In vielen – analog zum Bund – im Falle einer Totalrevision der Landesverfassung, in einigen kann darüber hinaus ein solches Referendum auch auf Wunsch des Parlamentes angesetzt werden, und in Bayern und Hessen unterliegt sogar jede Änderung der Landesverfassung einem obligatorischen, also zwingend durchzuführenden Verfassungsreferendum. Im Gegensatz zu dem in allen deutschen Bundesländern bestehenden Instrument des Volksentscheids, ist in keinem Bundesland für ein Referendum ein Quorum vorgesehen.

[Bearbeiten] Österreich

In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen Angaben zur Verankerung von Verfassungsreferenden auf Länderebene in Österreich -- Lokiseinchef 20:00, 7. Mär. 2010 (CET)
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Auf gesamtstaatlicher Ebene ist in Österreich ein Verfassungsreferendum zwingend für den Fall der Totalrevision des Bundes-Verfassungsgesetzes vorgesehen. Darüber hinaus kann der Nationalrat mit einer einfachen Mehrheit ein Referendum über eine Verfassungsänderung (das Verfahren wird als Volksabstimmung bezeichnet) ansetzen.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz unterliegen alle Änderungen der Bundesverfassung einem obligatorischem Verfassungsreferendum. Für dieses gilt, wie bei allen anderen direktdemokratischen Instrumenten auch (z. B. Volksabstimmung, Fakultatives Referendum) kein Quorum. Die gleiche Regelung bezüglich Verfassungsreferenden (obligatorisch und ohne Quorum) gilt auch in allen Kantonen der Schweiz für die Kantonsverfassungen.

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Referendum – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary Wiktionary: konstitutiv – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

[Bearbeiten] Siehe auch

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