Militärgouverneur
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Ein Militärgouverneur ist der Machthaber in einem von fremden Truppen besetzten, (fast) annektierten oder anderweitig nicht unter Eigen-, sondern fremder Militärregierung stehenden Land oder Landesteil. Der Militärgouverneur ist nur seiner eigenen Regierung und den Gesetzen seines Heimatlandes verantwortlich.
In der deutschen Geschichte gab es
- während des Ersten Weltkriegs das Generalgouvernement Belgien, das Generalgouvernement Warschau und das Gebiet Ober Ost. Das Generalgouvernement Lublin, das Generalgouvernement Serbien und das Generalgouvernement Montenegro unterstanden der k.u.k. Monarchie;
- während des Zweiten Weltkriegs das Generalgouvernement auf einem Teil des Territoriums Polens;
- nach dem Zweiten Weltkrieg die Militärgouverneure der Alliierten, die das Deutsche Reich in vier Besatzungszonen aufgeteilt hatten. Der Alliierte Kontrollrat, in dem die Besatzungsmächte durch ihre Militärgouverneure repräsentiert wurden, konnte als Militärregierung in innere Verwaltungsentscheidungen eingreifen beziehungsweise musste von den regionalen deutschen Verwaltungen bereits im Vorfeld von ihr zu entscheidender lokaler und regionaler Angelegenheiten konsultiert werden.
Eine ähnliche Situation stellte sich in der Zeit nach der Entmachtung Saddam Husseins und der Besetzung des Irak dar.
Auch die shugo, die von den Ashikaga-Shogunen zur Herrschaft über die Provinzen Japans eingesetzt wurden, werden als Militärgouverneur bezeichnet, in Abgrenzung zu den vom Kaiserhaus ernannten kokushi, die dann als Zivilgouverneure bezeichnet werden.