Waldmoor-Torfstich
Naturschutzgebiet und Bannwald Waldmoor-Torfstich
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Totholz und Moospolster im NSG Waldmoor-Torfstich | ||
Lage | Oberreichenbach im Landkreis Calw, Baden-Württemberg | |
Fläche | 63,4 ha | |
Kennung | 2.024 | |
WDPA-ID | 82856 | |
Geographische Lage | 48° 44′ N, 8° 39′ O | |
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Meereshöhe | von 660 m bis 690 m | |
Einrichtungsdatum | 20. Mai 1983 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Karlsruhe |
Waldmoor-Torfstich ist ein mit Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 20. Mai 1983 ausgewiesenes Naturschutzgebiet mit der Nummer 2.024 und auch ein gleichnamiges Bannwaldgebiet. Die NSG-Verordnung aus dem Jahr 1983 ersetzt die Verordnung des Württembergischen Kultusministers über das Naturschutzgebiet Waldmoor-Torfstich von 23. August 1937.
Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Schutzgebiet liegt rund 600 Meter westlich der Gemeinde Oberreichenbach. Es befindet sich im Naturraum Schwarzwald-Randplatten und ist Teil des FFH-Gebiets Nr. 7317-341 Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten.
Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Laut Verordnung ist der Schutzzweck die Erhaltung des Moor- und Missengebietes aus ökologischen und wissenschaftlichen Gründen:
- das Hochmoor mit dem eingelagerten kleinen Flachmoor, insbesondere mit seiner sich stark erweiternden Moosvegetation und den charakteristischen Pflanzengesellschaften;
- die im Wald befindliche moorige und anmoorige Bodenformation mit den sich naturhaft entwickelnden Pflanzenbeständen, insbesondere einer Vielzahl von Pilzarten, sowie gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Tierarten.
Bannwald[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der durch Verordnung der Forstdirektion Karlsruhe vom 2. Juni 1998 ebenfalls unter dem Namen Waldmoor-Torfstich ausgewiesene Bannwald hat eine Größe von 65,5 Hektar. Er führt die Schutzgebietsnummer 100016. Schutzzweck des Bannwaldes ist es, die unbeeinflusste Entwicklung des Waldmoor-Ökosystems mit seinen Tier- und Pflanzenarten zu sichern sowie die wissenschaftliche Beobachtung der Entwicklung zu gewährleisten. Der Bannwald ist nahezu deckungsgleich mit dem Naturschutzgebiet.
Fauna[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
An gefährdeten Vogelarten wurden festgestellt: Haselhuhn, Auerhuhn und Waldschnepfe. An bedrohten Schmetterlingsarten wurden nachgewiesen: Heidelbeer-Silbereule und Zahntrost-Kapselspanner.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Liste der Naturschutzgebiete in Baden-Württemberg
- Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Calw
- Liste der Bannwälder in Baden-Württemberg
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 171–173
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Schutzgebietsverordnung und Karte
- Steckbrief des Bannwaldes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Schutzgebietsverordnung und Karte