Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2013/Juli

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Hat das Logo mit Känguru Schöpfungshöhe? --Yellowcard (Diskussion) 00:04, 15. Jul. 2013 (CEST)

Für mich ist das ein Grenzfall. Ich mag mich nicht festlegen. --Leyo 01:41, 15. Jul. 2013 (CEST)
Kein Mensch, keine individuellen Gesichtszüge, sehr reduzierter Ausdruck. Ich sehe da keine Schöpfungshöhe. Grüße --h-stt !? 18:15, 15. Jul. 2013 (CEST)
Würde mich h-stt anschließen. Gründe hat er genannt. So hätte ich es auch interpretiert. --Wikijunkie Disk. (+/-) 10:17, 17. Jul. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 10:40, 21. Jul. 2013 (CEST)

als angewandte Kunst wohl keine SH, aber gelten CD-Cover als Werke der angewandten Kunst? --Yellowcard (D.) 08:27, 25. Jul. 2013 (CEST)

Da ist nichts schutzfähig. Kann bleiben. Grüße --h-stt !? 15:25, 7. Aug. 2013 (CEST)
keine SH und von der Regelung mit ähnlichen Logo vergleichbar; Auch wenn das in diesem Fall ein Plattencover sein mag. Ent-DÜPt.--wdwd (Diskussion) 22:28, 20. Aug. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 22:28, 20. Aug. 2013 (CEST)

Limes-Bilder

Zeichnungen von Heike Wolf von Goddenthow auf Infotafeln

Endlose Diskussion, zuletzt unter LP und AN. Die Frage lautet, ob dieses Bild wegen Panoramafreiheit bleiben kann. Bitte hier final diskutieren und entscheiden.--Karsten11 (Diskussion) 13:52, 17. Jul. 2013 (CEST)

Rekonstruktionszeichnung auf Infotafel

Endlose Diskussion, zuletzt unter LP und AN. Die Frage lautet, ob dieses Bild wegen Panoramafreiheit bleiben kann. Bitte hier final diskutieren und entscheiden.--Karsten11 (Diskussion) 13:52, 17. Jul. 2013 (CEST)

diese ist erledigt, von öffentlichem Grund aufgenommen, damit unproblematisch. Yellowcard (D.) 15:56, 22. Jul. 2013 (CEST)

Diskussion zu allen

Wenn die Voraussetzungen der Panoramafreiheit (vom öffentlichen Straßenraum einsehbar, dauerhaft) vorliegen, können wir die Bilder nutzen. Auch in einem engen Beschnitt, so dass die Herkunft nicht mehr deutlich wird. --h-stt !? 19:40, 17. Jul. 2013 (CEST)

+1. Hilfreich wäre es, das Originalbild mit hochzuladen und zu verlinken, damit klarer wird, weshalb hier die Panoramafreiheit greift. Yellowcard (D.) 22:21, 17. Jul. 2013 (CEST)
+1, siehe dieses Bild. Fraglich ist die Lizenz, ich meine, daß gemeinfrei (wie angegeben) die einzig gültige Angabe ist, da durch das Abfotografieren kein Werk entsteht, alles Andere wäre Schutzrechtsberühmung. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:44, 17. Jul. 2013 (CEST)
Ja, das wäre nur konsequent, wenn man die "2D-Repro-Regel" der WMF umsetzt. Die Dokumentation mit verlinktem Bild der "Gesamtsituation" in Datei:2010-03-20-mauer-berlin-by-RalfR-09.jpg finde ich sehr gut. Yellowcard (D.) 22:48, 17. Jul. 2013 (CEST)

Die Limeswachttürme Wp 10/27 „Im Gescheid“ und 10/30 „In den Vogelbaumhecken“ liegen in einem Privatwald (bis vor einigen Jahren fürstlich-leiningenscher Besitz, dann veräußert). Die vorbeiführende Straße ist Privatgrund und auf eigene Gefahr zu benutzen. Nachprüfbar anhand der Geokoordinaten hier. Die Dateien Kleiner Grenzverkehr.jpg und Odenwaldlimes Schema.jpg sind damit nicht von öffentlichem Grund fotografiert. Bei den übrigen bitte ich die vorherigen Diskussionen zu beachten, die deutlich aufzeigten, dass man sich in einer Grauzone bewegt und diese trotz Widerspruch der Künstlerin voll auszuschöpfen gedenkt. Ich finde das bedenklich und würde heute keine solchen Bilder mehr hochladen. --84.58.187.60 20:57, 21. Jul. 2013 (CEST)

Die Meinung der IP über mir ist für mich ebenso relevant wie jede andere Wortmeldung, das vorweg. Wenn es kein öffentlicher Grund ist, greift keine Panoramafreiheit. Öffentlicher Grund liegt allerdings auch vor, wenn privater Grund ohne weiteres öffentlich betretbar ist. Die Rechtssprechung ist in diesem Fall eindeutig. Zur Grauzone: diese hat derjenige zu verantworten, der die Bilder veröffentlicht hat, nicht der "Nachnutzer", in diesem Fall der Benutzer, der sie hier hochgeladen hat. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 15:33, 22. Jul. 2013 (CEST)
Privatwald ist kein Argument, da Waldbesitz nach dem Bundeswaldgesetz und den Landeswaldgesetzen frei zugänglich sein muss. Die Straße ist in amtlichen Karten verzeichnet und frei benutzbar. Ich sehe da kein Argument, das gegen die Panoramafreiheit spricht. Außer vielleicht, dass die Künstlerin nicht wusste, dass ihre Grafiken gemeinfrei werden, wenn sie der öffentlichen Anbringung zustimmt. Das ist aber kein Problem für uns. Bitte macht das unter euch aus. Grüße --h-stt !? 18:00, 25. Jul. 2013 (CEST)

Schön wäre eine Gesamtansicht um die Panoramafreiheit einfacher erkennen zu können (analog obigen Beispiel) Lt. Angaben kann Panoramafreiheit im Rahmen von AGF angenommen werden -> gem. Diskussion "ent-DÜPt" und hier erl.--wdwd (Diskussion) 18:53, 30. Dez. 2013 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 18:53, 30. Dez. 2013 (CET)