Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2014/Januar

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Zirkel einer Verbindung, die 1950 gegründet wurde. Weist soetwas Schöpfungshöhe auf (ggf. auch unter Beachtung des jüngsten BGH-Urteils)? --Yellowcard (D.) 23:06, 13. Jan. 2014 (CET)

Nach alter Rechtsprechung eindeutig {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}; ich würde das auch erstmal eintragen und dann in ein paar Monaten, Jahren, ... weiterschauen. (Zumal das auch nach der neuen Rechtsprechung nur eine sehr geringe Individualität hat.) --ireas :disk: 03:15, 14. Jan. 2014 (CET)
+1, und umgesetzt.--wdwd (Diskussion) 21:51, 27. Jan. 2014 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 21:51, 27. Jan. 2014 (CET)

Es geht um die abgebildete Figur, sie stammt laut Bildbeschreibung ungefähr aus dem Jahr 1920. Sie stellt Batara Guru nach, eine Figur aus der Mythologie. Hat diese Figur Schöpfungshöhe, sodass es einer Erlaubnis des (nicht angegebenen) Urhebers bedarf? Oder wäre das per 1923er-Regelung zu behalten (wobei eine Veröffentlichung wohl schwierig nachzuweisen sein dürfte)? Ähnliches trifft wohl auf die mittlerweile nach Commons transferierte Datei Datei:ZP 05 Batara Guru 01.jpg zu. --Yellowcard (D.) 23:17, 13. Jan. 2014 (CET)

Meines Erachtens sind die Figuren schutzfähig. Wenn man die 1923-Regelung wörtlich nimmt, bezieht sie sich nur auf Bilder. Selbst wenn man sie analog anwendet, bleiben die von dir schon angesprochenen Probleme mit der Veröffentlichung. Fazit: Ich bin für {{DÜP}} bzw. einen deletion request. Gute Nacht! --ireas :disk: 03:11, 14. Jan. 2014 (CET)
In der DÜP steht sie ja bereits, daher die Nachfrage. ein lächelnder Smiley  Gruß Yellowcard (D.) 10:51, 14. Jan. 2014 (CET)
Damit meinte ich: Normales Prozedere, da eine Freigabe nahezu unmöglich ist: löschen. Grüße, --ireas :disk: 10:55, 14. Jan. 2014 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 22:00, 27. Jan. 2014 (CET)

ist die Architektur urheberrechtlich geschützt? --Yellowcard (D.) 12:58, 14. Jan. 2014 (CET)

Ja. Die Anforderungen an die Individualität von Werken der Baukunst sind gering. Noch relativ fordernd ist hier Schricker/Loewenheim, § 2, Rn. 152: „Die […] notwendige Individualität erfordert, daß […] es [= das Gebäude] aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt […].“ Das ist hier meiner Meinung nach klar gegeben. --ireas :disk: 16:28, 14. Jan. 2014 (CET)

Das ist in der Tat ein schwieriger Fall. Um mögliche Straftaten zu vermeiden, habe ich das Bild durch einen Platzhalter ersetzt. Es ist anzunehmen, dass das Foto nicht unter die Panoramafreiheit fällt. Zunächst ist unklar, wer das architektonische Urheberrecht besitzt: Erben des Architekten Seeberger oder die Stadt Saarbrücken (wo der Architekt in der fraglichen Zeit beschäftigt war und öffentliche Gebäude wie die abgebildete Mügelsbergschule gebaut hat) und wer ggf. die Rechteinhaber vertritt. Bei Architekten, die verstorben sind, der Tod aber weniger als 70 Jahre zurückliegt, ist das Einholen von Genehmigungen im allgemeinen kaum praktikabel, da dazu die Kenntnis von Namen und Adresse der Erben(-Gemeinschaft) notwendig ist, im ungünstigsten Fall in 2. Generation. Ich frage mich zudem, ob nicht bei den Tausenden von Innenaufnahmen, die in die Immobilien-Internetportale eingestellt werden, Urheberrechtsverletzungen vorliegen, da vermutlich in den wenigsten Fällen eine Genehmigung beim Urheberrechteinhaber eingeholt wurde. (Vielleicht eine neue Geschäftsidee für rechtsanwaltliche Abmahnhaie ... aber das ist ein anderes Thema.) Exilsaarländer (Diskussion) 11:39, 16. Jan. 2014 (CET)

von der Bildbeschreibungsseite kopiert: Yellowcard (D.) 16:21, 16. Jan. 2014 (CET)
„ob nicht bei den Tausenden von Innenaufnahmen, die in die Immobilien-Internetportale eingestellt werden, Urheberrechtsverletzungen vorliegen“ – das kann durchaus sein. Es ist auch möglich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es mit dem Bild tatsächlich rechtliche Streitigkeiten / Probleme geben wird, gering ist (ich weiß es nicht). Dennoch richten wir uns nach der rechtlichen Korrektheit und die spricht hier wohl leider für die Löschung des Bildes. Yellowcard (D.) 16:26, 16. Jan. 2014 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 19:52, 28. Jan. 2014 (CET)

Abbildung einer Münze. Wie ist dazu der aktuelle Stand? a) sind das Amtliche Werke? b) ist das Lichtbild von der Münze an sich ebenfalls geschützt (ich kann am Rand durchaus Effekte durch Dreidimensionalität erkennen)? --Yellowcard (D.) 12:51, 14. Jan. 2014 (CET)

Gibt es hier eine aktuelle Einschätzung? Yellowcard (D.) 19:59, 28. Jan. 2014 (CET)
Münzen sind nach Meinung einschlägiger Kommentarliteratur wohl keine Amtlichen Werke im Sinne des § 5 UrhG. Laut commons:Commons:Currency#Sweden sind Abbildungen von schwedischen Münzen grundsätzlich geschützt. Werde daher löschen. Yellowcard (D.) 23:00, 30. Jan. 2014 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 23:00, 30. Jan. 2014 (CET)

Ich sehe keine Probleme und in der Diskussion will sich wohl keiner klar äußern. Florian-schäffer (Diskussion)

Hallo Florian, Du bist zwar Urheber des Fotos, nicht aber der Karte auf dem Globus. Diese ist allerdings ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Daher benötigen wir entweder eine Freigabe des Urhebers der Karte oder aber das Foto muss gelöscht werden. Gruß, Yellowcard (D.) 19:07, 21. Jan. 2014 (CET)
Und wo ist der Unterschied zu https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Globus.jpg etc.? Zudem wird nur ein Ausschnitt gezeigt und auch noch der "Haltebügel".
Das Problem dürfte da ebenfalls vorliegen, ist wohl bisher nicht aufgefallen. Yellowcard (D.) 22:53, 22. Jan. 2014 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Krd 11:35, 1. Feb. 2014 (CET)