Wikipedia Diskussion:Urheberrechte beachten

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[Bearbeiten] URV-Anfrage aus Kriegsziele im Ersten Weltkrieg

Liebe Kolleg/innen, ich habe die folgenden drei Dateien vorsorglich aus einem Artikel heraus genommen

  • Datei:Kriegsziele im Westen.jpg
  • Datei:Kriegsziele im Osten.jpg
  • Datei:Imperium Germaniae.jpg

Sie scheinen mir Digitalisate aus einem 1961 erschienenen Buch von F. Fischer zu sein. Ich bitte um Überprüfung. Vielen Dank und viele Grüße, --Trinitrix 09:53, 28. Mär. 2011 (CEST)

Die Angelegenheit hat sich in der Zwischenzeit positiv geklärt. Alles in Ordnung. Viele Grüße, --Trinitrix 20:23, 29. Mär. 2011 (CEST)

[Bearbeiten] LA unmöglich?

Hallo! Ich wollte gerade einen Löschantrag für diese Grafik stellen. Geht aber nicht, wenn ich auf Bearbeiten gehe, werde ich zu den Commons geführt, wo ich aber weder einen Account habe, noch einen will. Die Datei wurde bislang lediglich bei de:WP für einen Artikel (Ernährungspyramide) genutzt. Ich hab den starken URV-Verdacht, das dort jemand lediglich die Grafik aus einem Buch übertragen hat. LA-Begründung wäre damit einerseits URV, anderseits halte ich diese Grafik für WP-untauglich, da sie gemäß der Quellenangabe nicht der wissenschaftlichen Fachliteratur entspricht, sondern aus einem "Motivationsbuch" eines Sportlers, was sicher nicht im Sinn von WP:Q ist. Was bleibt nun? Kann ja nicht sein, daß man als Benutzer von de:WP "gezwungen" wird, auf fremden Websites zu agieren, wenn es um eine Datei hier geht.Oliver S.Y. 10:53, 31. Mai 2011 (CEST)

[Bearbeiten] "ICE"- was ist geschützt?

Ist zwar hier OT, aber dafür lesen hier die Experten mit. Der ICE als Bildmarke ist offenbar geschützt, aber wie ist es mit dem Wort "ICE" in der Bahn-Bedeutung? Kann ein Imbiss einen ICE-Burger bewerben, ohne Ärger zu riskieren, oder kann man einen Krimi "Mord im ICE" betiteln? (Nein, ist als Titel bisher nicht erschienen.) Intercity-Express ist uneindeutig, Google unhilfreich. Danke, --Aalfons 15:26, 26. Jun. 2011 (CEST)

[Bearbeiten] Rechteverletzung, obwohl kein Urheberrecht existiert

Es gibt einen Sonderfall - der auch das Urheberrecht berührt - auch wenn das Textmaterial selbst nicht urheberrechtlich geschützt ist:

Amtliche Werke fallen nach deutschem Recht nicht unter das Urheberrecht - das legt § 5 Abs 1 des Urheberrechtsgesetzes fest [1], allerdings unterliegen diese Werke entsprechend § 5 Abs 2 ausdrücklich einem strikten Änderungsverbot. Dieses wird in Deutschland sehr restriktiv gehandhabt und ist in den §§ 62 Abs. 1 bis 3 und 63 Abs. 1 und 2 (Pflicht zur Quellenangabe) des § 5 UrhG geregelt. Es sagt nichts anderes, dass man amtliche Werke zitieren darf, allerdings unverändert und mit Quellenangabe.

Das Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz legt fest, dass Denkmallisten geführt werden. Im Gesetz heißt es ausdrücklich, dass eine Denkmalliste geführt wird und jedem die Möglichkeit gegeben werden muss, in die Liste der unbeweglichen Kulturgüter einzusehen. Es ist deutlich dargelegt, dass eingesehen werden darf.

Nun ist es so, dass dieses einsehen in die Liste dahingehend umgesetzt wird, dass die Generaldirektion kulturelles Erbe für Rheinland-Pfalz diese Listen online als nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, also als amtliches Werk mit den oben angeführten Restriktionen, zur Verfügung stellt. Um das Änderungsverbot nach § 5 Abs. 2 UrhG. zu gewährleisten, wird es als geschütztes PDF-Dokument zur Verfügung stellt, es ist mit normalen Mitteln nicht möglich, die Inhalte aus dem Dokument zu extrahieren. Dazu bedarf es einer speziellen Software, welche aber frei im Internet zur Verfügung steht. Oder eine Textextrahierung über ein OCR-Programm.

Ein Beispiel für so ein Dokument ist zB das nachrichtliche Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Worms. Hier kann man feststellen, dass das Dokument tatsächlich gesperrt ist. Aus meiner Sicht ist der Sinn dieser Maßnahme eindeutig: die Einsicht in die Liste ist gewährleistet, die Veränderung jedoch unterbunden.

Nun ist es aber so, dass durch die Übernahme von Denkmallisten - wenn es sich nur um den Namen des Objekts und den Ort handelt, eventuell auch eine fortlaufende Nummer - der Inhalt wohl kaum geändert werden kann. Sie wären schlichtweg falsch. Wenn jedoch ein amtliches Werk Texte beinhaltet, welche über diese Grundparameter hinausgehen, dann sind diese Texte ebenfalls Teil dieses amtlichen Werkes und dürfen nicht verändert werden.

Fakt ist, dass nach meiner ersten Durchsicht im Artikel Liste der Kulturgüter in Worms-Kernstadt der inhalt des amtlichen Textes 1:1 in den Artikel übernommen wurde. Wahrscheinlich sind einige Texte auch verändert worden, aber prima Vista war es eine 1:1-Übernahme unter Verwendung einer Software, welches das geschützte Dokument ausgelesen hat.

Das Problem ist in diesem Fall keine Verletzung des Urheberrechts - denn dieses Urheberrecht gibt es ja nicht - sondern der Verstoß gegen das Änderungsverbot (wie oben beschrieben). Erstens wurden diese Texte - welches amtliche Texte sind - in veränderter Form - teilweise, aber in geringer Form auch inhaltlich - über mehrere Artikel verteilt in Artikel eingepflegt und stehen somit nach unseren Regeln automatisch unter der Wikipedia-Lizenz. Das heißt, jegliche Änderung an diesen Texten sind ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 UrhG. Wir hätten diese Texte wohl in Wikipedia unverändert einpflegen können, allerdings müssten diese unverändert sein und bleiben und das geht nur mit einer sofortigen Sperre des Artikels. Und damit haben wir ein grundsätzliches Wikipedia-Problem. Aber auch das würde nicht ausreichen, denn jeder darf ja unsere Texte übernehmen und anderwärtig frei verwenden - wenn er als Quelle Wikipedia angibt. Und das ist auch aus gesperrten Artikeln möglich.

Ich sehe hier ein großes Dilemma: Wenn uns jemand draufkommt, dann könnten wir aufgefordert werden, alles zu löschen, was zur entsprechenden Kategorie gehört. Die Situation zu ignorieren und es so zu belassen wie es ist, ist wiederum auch dumm, denn aktuell sind die bestehenden Listen in einer Form aufbereitet, die es uns (wie zB in Österreich aber gemacht wird) nicht erlaubt, über einen Datenbankabgleich eine jährliche automatische Aktualisierung durchzuführen. Ich bin der Meinung, dass die Bearbeiter der Listen im Zuge unseres gesamteuropäischen Denkmallistenprojekts versuchen sollten, mit der Generaldirektion kulturelles Erbe für Rheinland-Pfalz Kontakt aufzunehmen um im Wege einer Kooperation die Daten direkt von ihnen in einem Datenbankformat zu bekommen. Aber auch mit ihnen klären, ob sie einerseits die Übernahme und andererseits die Änderung der Objektbeschreibungen akzeptieren. Der aktuelle Zustand ist aus meiner Sicht höchst problematisch, aber auch nicht wirklich gut gelöst. --Hubertl 00:49, 11. Jul. 2011 (CEST)

Die Frage ist, ob bei den übernommenen Inhalten überhaupt Schöpfungshöhe vorliegt, da habe ich zumindest Zweifel. --HyDi Schreib' mir was! 15:10, 14. Jul. 2011 (CEST)

[Bearbeiten] Karte urheberrechtlich geschützt?

Topographische Karten der United States Geological Survey (USGS) sind bekanntlich public domain. Wie steht es um anderweitig bearbeitete Karten, die USGS-Karten als Grundlage verwenden? Hier zum Beispiel hat die Kahoolawe Island Reserve Commission (KIRC) offensichtlich auf einer USGS-Kartenbasis herumgeschmiert und historische Grenzen und Namen eingetragen. Wird dadurch ein urheberrechtlicher Schutz begründet, oder bleibt das Ergebnis public domain, weil auf public domain-Basis erstellt?--Ratzer 09:21, 12. Jul. 2011 (CEST)

Ich nehme die Frage hier zurück, nachdem ich gelesen habe, dass hier nicht der richtige Ort dafür ist.--Ratzer 20:42, 12. Jul. 2011 (CEST)

[Bearbeiten] aktuelle Massenanlage von Neuartikeln

Hat jemand eine Erklärung, wie jemand im Minutentakt diese Masse von Artikeln anlegen kann, ohne eine URV zu begehen? —Lantus— 23:20, 21. Jul. 2011 (CEST)

[Bearbeiten] Spezial:Dateien/Ephraim33

Wie sieht es eigentlich mit diesen Bildern aus? Praktisch alle scheinen von Ebay-Auktionen zu kommen. -- Knergy (Diskussion; Beiträge) 20:36, 2. Nov. 2011 (CET)

[Bearbeiten] Derental

Hallo, habe bemerkt, dass der Artikel Derental kürzlich erheblich ergänzt wurde. Die meisten Texte wurden dabei offenbar von hier und damit zusammenhängenden Seiten kopiert. Die Seite wurde auch verlinkt und angegeben, dort ist aber keine freie Lizenz angegeben, sondern das Vervielfältigen nur privat und nichtkommerziell erlaubt. Ob es sich bei dem Einsteller auch um den Autor der Informationen handelt, kann ich natürlich nicht prüfen, laut WP-Benutzerseite und Impressum der Angerblatt-Seiten ist das eher nicht der Fall, aber das kann auch täuschen. Da ich zu blöd bin, um mit so etwas korrekt umzugehen, wollte ich hier mal nachfragen. --Stuby 15:14, 27. Nov. 2011 (CET)

Habe jetzt doch mal einen Radikaleingriff getätigt; das geht sonst ewig weiter, fürchte ich, und sollte besser genau geklärt werden. Wenn das falsch war, klärt mich bitte auf und/oder helft beim Reparieren. --Stuby 16:10, 27. Nov. 2011 (CET)
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