Zentralstelle für private Überspielungsrechte
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist ein Zusammenschluss von deutschen Verwertungsgesellschaften. Sie wurde 1963 von GEMA, GVL und VG Wort gegründet.
Die ZPÜ hat die Aufgabe, die Vergütungsansprüche gegenüber den Geräteherstellern und -importeuren und gegenüber den Leermedienherstellern und -importeuren geltend zu machen und das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter zu verteilen. Grundlage dieser Aufgabe ist die Vergütungspflicht (§ 54 UrhG).
Die ZPÜ verlangt von den Geräte- und Speichermedienherstellern eine Pauschalabgabe pro Gerät (z. B. Drucker, Computer, Scanner) bzw. Medium (z. B. CD-ROM, DVD-ROM). Die Kosten hierfür legen die Hersteller in der Regel auf die Endverbraucher um. Dies ist so gewollt, denn der Vergütungsanspruch der Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten stellt eine Kompensation der Privatkopie dar, die die Rechteinhaber dulden müssen.
Gesellschafter [Bearbeiten]
Die Gesellschafter der ZPÜ sind (Stand: 2013)[1]:
- GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
- VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort)
- VG Bild-Kunst (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst)
- VFF (Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH)
- GWFF (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH)
- VGF (Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH)
- GÜFA (Gesellschaft zur Übernahme und Wahrung von Filmaufführungsrechten mbH)
- GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH)
- VG TWF (Treuhandgesellschaft Werbefilm mbH)
Laut GEMA ist die ZPÜ die älteste und aus wirtschaftlicher Sicht bedeutendste Form der Zusammenarbeit der deutschen Verwertungsgesellschaften.[2]
Weblinks [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ https://www.zpue.de/die-zpue/gesellschafter-der-zpue.html, 23. Februar 2013
- ↑ https://www.gema.de/die-gema/organisation/zpue.html, 23. Februar 2013