Zuschlagsteuer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zuschlagsteuern (auch Annexsteuern von Annex Anhängsel) sind Steuern, die sich nach der Höhe einer anderen Steuer bemessen.

In Deutschland werden die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag als Zuschlag auf die festgesetzte Einkommensteuer erhoben (siehe dazu auch § 51a Abs. 1 Einkommensteuergesetz). Auf die Körperschaftsteuer wird ebenfalls der Solidaritätszuschlag erhoben (siehe dazu auch § 31 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz).

Siehe auch [Bearbeiten]

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!