„Genfer Nomenklatur“ – Versionsunterschied

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Die Genfer Konferenz beschloss rund 60 Punkte, die in den [[Berichte der Deutschen Chemischen Gesellschaft|Berichten der Deutschen Chemischen Gesellschaft]] detailliert veröffentlicht wurden.<ref name="Tiemann">Ferd. Tiemann: ''Ueber die Beschlüsse des internationalen, in Genf vom 19. bis 22. April 1892 versammelten Congresses zur Regelung der chemischen Nomenclatur''. In: ''Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft.'' 26, Nr. 2, 1893, S.&nbsp;1595–1631, [[doi:10.1002/cber.18930260283]].</ref> Diese Regeln bildeten eine wichtige Grundlage später festgelegter Normen, bis hin zur heute gebräuchlichen [[IUPAC-Nomenklatur]].
Die Genfer Konferenz beschloss rund 60 Punkte, die in den [[Berichte der Deutschen Chemischen Gesellschaft|Berichten der Deutschen Chemischen Gesellschaft]] detailliert veröffentlicht wurden.<ref name="Tiemann">{{Literatur|Autor=[[Ferdinand Tiemann|Ferd. Tiemann]]|Titel=Ueber die Beschlüsse des internationalen, in Genf vom 19. bis 22. April 1892 versammelten Congresses zur Regelung der chemischen Nomenclatur|Sammelwerk=[[Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft]]|Band=26|Nummer=2|Jahr=1893|Seiten=1595–1631|Online=[http://libgen.io/scimag/get.php?doi=10.1002/cber.18930260283 PDF]|DOI=10.1002/cber.18930260283}}</ref> Diese Regeln bildeten eine wichtige Grundlage später festgelegter Normen, bis hin zur heute gebräuchlichen [[IUPAC-Nomenklatur]].


; Gefasste Beschlüsse
Darin ist z.&nbsp;B. festgelegt, dass [[Alkane|gesättigte Kohlenwasserstoffe]] mit der Endsilbe „-an“ bezeichnet werden.<ref name="Holland">Wolfgang Holland: ''Die Nomenklatur in der Organischen Chemie''. 2. Auflage, VEB Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, 1973, S.&nbsp;14–17.</ref>
# Neben den gebrauchlichen Bezeichnungen soll für jede organische Verbindung ein officieller Name eingeführt werden, welcher gestattet, die betrefende Verbindung an einer bestiinmten Stelle der Register und chemischen Handwörterbccher aufzufinden. Um eine derartige Registrirung zu erleichtern, werden die Verfasser chemischer Ahhandlungen gebeten, in Zukunft neben den von ihnen gewählten Bezeichnungsweisen die officiellen Namen in Parenthese anzuführen.
# Der Congress hat daher beschlossen, zunachst nur die Nomenclatur von organischen Verbindungen bekannter Constitution festzustellen und die Frage über die Benennung der Körper von unbekannter Constitution zu vertagen.
# Die Endsilbe »an« dient zur Bezeichnung der gesättigten Kohlenwasserstofe.
# Die bislierigen Namen der frsten vier gesättigten normalen Kohlenwasserstofe: Methan, Aethan, Propan. Butan werden beibehalten, die Namen der höheren Glieder dieser Reihe aber ausschliesslich von den griechischen Zahlwörtern hergeleitet und demnach die normalen Homologen des Butans als Pentan, Hexan, Heptan u. s. f. bezeichnet.
# Die Kohlenwasserstofe mit verzweigter Kette werden als Abkömmlinge der normalen Kohlenwasserstofe betrachtet. Die Namenbildung geschieht in diesem Falle, indem man dern Namen des längsten normalen Kohlenwasserstoffs, welcher sich in dem Kohlenwasserstoff mit verzweigter Kette annehmen lässt, die Bezeichnung des in der Seitenkette vorhandenen Kohlenwasseratoffrestes vorsetzt.
# Ist auch die Seitenkette verzweigt, so bildet man den Namen derselben ehenfalls nach dem sub V erläuterten Princip, nur werden die Alkyle der Seitenkeite statt mit der Endsilbe »yl« mit dem Endbuchstaben »o« und demgemäss z.B. Methyl und Aethyl als Metho- und Aetho- bezeichnet
# Die Stellung der Seitenketten wird durch Zahlen bezeichnet, welche angebe, mit welchen Kohlenstoffatomen der Hauptkette die Seitenketten verbunden sind. Die Numerirung beginnt an dem einer Seitenkette am nächsten stehenden Ende der Hauptkette. Sind zwei symmetrisch stehende Seitenketten an der Hauptkette vorhanden, so fängt man an dem Ende der Hauptkette zu zählen an, welches der kohlenstofärmeren, bezw. einfachst zusammengesetzten Seitenkette am nächsten steht.
# Die Kohlenstofatome der Seitenkette werden von der Verbindungsstelle der Seitenkette mit der Hauptkette an gezählt. Die sich so ergebenden Zahlen werden als Indices der Nummer des Kohlenstofatoms der Hauptkette, an welchem die Seitenkette haftet, hinzugefügt.
# Wenn zwei Seitenketten an ein und demselben Kohlenstoffatom der Hauptkette haften, so wird bei der Namenbildung die Seitenkette niedriger Ordnung d. h. von geringster Kohlenstoff bezw. einfachster Zusammensetzung vorangestellt. Wennn vorhandene substituirende Atome oder Atomgruppen die Numerirung der Kohlenstofatome in einer dieser Seitenketten nothwendig machen, so geschieht dies in der sub VIII erläuterten Weise, die Kohlenstoffatome der Seitenkette niedriger Ordnung werden aber in diesem Falle mit einem Accent versehen.
# In gleicher Weise, also von der Verbindungsstelle ab, sind auch die Seitenketten zu numeriren, welche an geschlossenen Atomketten haften.
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 22. Oktober 2015, 12:37 Uhr

Die Genfer Nomenklatur ist in der Chemie – besonders der Organischen Chemie – ein historisches System zur rationalen Benennung (Namensgebung) chemischer Stoffe.

Geschichte

Auf einem Chemikerkongress anlässlich der Weltausstellung Paris 1889 wurde die Notwendigkeit einer verständlichen Nomenklatur oder einer Registrierung organischer Stoffe erörtert. Eine internationale Kommission, zu der u. a. Adolf von Baeyer, Louis Bouveault, Stanislao Cannizzaro, Arthur Hantzsch, Emilio Noelting, Emanuele Paternò, Amé Pictet und später auch der deutsch-russische Chemiker Friedrich Konrad Beilstein zählten, trat nach einiger Vorarbeit vom 19. bis 22. April 1892 in Genf zusammen und verabschiedete eine Reihe von Nomenklaturregeln.

Ergebnis

Die Genfer Konferenz beschloss rund 60 Punkte, die in den Berichten der Deutschen Chemischen Gesellschaft detailliert veröffentlicht wurden.[1] Diese Regeln bildeten eine wichtige Grundlage später festgelegter Normen, bis hin zur heute gebräuchlichen IUPAC-Nomenklatur.

Gefasste Beschlüsse
  1. Neben den gebrauchlichen Bezeichnungen soll für jede organische Verbindung ein officieller Name eingeführt werden, welcher gestattet, die betrefende Verbindung an einer bestiinmten Stelle der Register und chemischen Handwörterbccher aufzufinden. Um eine derartige Registrirung zu erleichtern, werden die Verfasser chemischer Ahhandlungen gebeten, in Zukunft neben den von ihnen gewählten Bezeichnungsweisen die officiellen Namen in Parenthese anzuführen.
  2. Der Congress hat daher beschlossen, zunachst nur die Nomenclatur von organischen Verbindungen bekannter Constitution festzustellen und die Frage über die Benennung der Körper von unbekannter Constitution zu vertagen.
  3. Die Endsilbe »an« dient zur Bezeichnung der gesättigten Kohlenwasserstofe.
  4. Die bislierigen Namen der frsten vier gesättigten normalen Kohlenwasserstofe: Methan, Aethan, Propan. Butan werden beibehalten, die Namen der höheren Glieder dieser Reihe aber ausschliesslich von den griechischen Zahlwörtern hergeleitet und demnach die normalen Homologen des Butans als Pentan, Hexan, Heptan u. s. f. bezeichnet.
  5. Die Kohlenwasserstofe mit verzweigter Kette werden als Abkömmlinge der normalen Kohlenwasserstofe betrachtet. Die Namenbildung geschieht in diesem Falle, indem man dern Namen des längsten normalen Kohlenwasserstoffs, welcher sich in dem Kohlenwasserstoff mit verzweigter Kette annehmen lässt, die Bezeichnung des in der Seitenkette vorhandenen Kohlenwasseratoffrestes vorsetzt.
  6. Ist auch die Seitenkette verzweigt, so bildet man den Namen derselben ehenfalls nach dem sub V erläuterten Princip, nur werden die Alkyle der Seitenkeite statt mit der Endsilbe »yl« mit dem Endbuchstaben »o« und demgemäss z.B. Methyl und Aethyl als Metho- und Aetho- bezeichnet
  7. Die Stellung der Seitenketten wird durch Zahlen bezeichnet, welche angebe, mit welchen Kohlenstoffatomen der Hauptkette die Seitenketten verbunden sind. Die Numerirung beginnt an dem einer Seitenkette am nächsten stehenden Ende der Hauptkette. Sind zwei symmetrisch stehende Seitenketten an der Hauptkette vorhanden, so fängt man an dem Ende der Hauptkette zu zählen an, welches der kohlenstofärmeren, bezw. einfachst zusammengesetzten Seitenkette am nächsten steht.
  8. Die Kohlenstofatome der Seitenkette werden von der Verbindungsstelle der Seitenkette mit der Hauptkette an gezählt. Die sich so ergebenden Zahlen werden als Indices der Nummer des Kohlenstofatoms der Hauptkette, an welchem die Seitenkette haftet, hinzugefügt.
  9. Wenn zwei Seitenketten an ein und demselben Kohlenstoffatom der Hauptkette haften, so wird bei der Namenbildung die Seitenkette niedriger Ordnung d. h. von geringster Kohlenstoff bezw. einfachster Zusammensetzung vorangestellt. Wennn vorhandene substituirende Atome oder Atomgruppen die Numerirung der Kohlenstofatome in einer dieser Seitenketten nothwendig machen, so geschieht dies in der sub VIII erläuterten Weise, die Kohlenstoffatome der Seitenkette niedriger Ordnung werden aber in diesem Falle mit einem Accent versehen.
  10. In gleicher Weise, also von der Verbindungsstelle ab, sind auch die Seitenketten zu numeriren, welche an geschlossenen Atomketten haften.
[...]

Einzelnachweise

  1. Ferd. Tiemann: Ueber die Beschlüsse des internationalen, in Genf vom 19. bis 22. April 1892 versammelten Congresses zur Regelung der chemischen Nomenclatur. In: Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft. Band 26, Nr. 2, 1893, S. 1595–1631, doi:10.1002/cber.18930260283 (PDF).