„Mord an Melanie und Karola Weimar“ – Versionsunterschied

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* [http://www.strate.net/d/publikationen/weimar-1.html Der Mordfall Weimar - Kraft und Gefahren des Sachbeweises, Strate in Kriminalistik, 1997, 634]
* [http://www.strate.net/d/publikationen/weimar-1.html Der Mordfall Weimar - Kraft und Gefahren des Sachbeweises, Strate in Kriminalistik, 1997, 634]
* [http://www.oeko-net.de/kommune/kommune10-96/ZZHORN10.htm Spurensuche]
* [http://www.oeko-net.de/kommune/kommune10-96/ZZHORN10.htm Spurensuche]
* [http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,432435,00.html Ende eines Justizdramas - Zweifache Kindsmörderin Monika Böttcher ist frei, SPIEGEL ONLINE, 19. August 2006]
* [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,432435,00.html Ende eines Justizdramas - Zweifache Kindsmörderin Monika Böttcher ist frei, SPIEGEL ONLINE, 19. August 2006]


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 13. September 2007, 16:27 Uhr

Monika Böttcher (* 13. April 1958) ist eine deutsche Krankenschwester, die der Ermordung ihrer beiden Kinder Melanie und Karola Weimar im Jahr 1986 beschuldigt und nach einem Indizienprozess 1988 wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der Fall sorgte bis Ende der 1990er Jahre für großes Medieninteresse. Zudem ist die Chronologie der Gerichtsverfahren gegen Monika Böttcher (vormals Weimar, von Boulevardzeitungen kurz "Mutter Weimar" genannt) mit der wiederholten Aufhebung der Urteile, unter anderem durch den Bundesgerichtshof, bemerkenswert. Sie wurde am 18. August 2006 vorzeitig aus der Haft entlassen.

Chronologie der Prozesse

Monika Böttcher hatte im Juni 1978 im Alter von 20 Jahren Reinhard Weimar geheiratet und mit diesem zusammen zwei Töchter: Melanie (*22. Juli 1979) und Karola (*8. März 1981). Die Familie lebte in dem hessischen Dorf Röhrigshof-Nippe.

Am 4. August 1986 wurden die 7- bzw. 5-jährigen Mädchen von ihrer Mutter vermisst gemeldet.

Drei Tage später, am 7. August, stieß man auf die Leichen. Ein Busfahrer fand Melanie an einem Parkplatz in der Nähe der Untertage-Deponie Herfa-Neurode unweit des Elternhauses. Eineinhalb Stunden später fand die Polizei an einem weiteren Parkplatz Karola. Die Mädchen waren, ohne dass besondere körperliche Gewalt angewendet worden war, um die Zeit ihres Verschwindens herum erstickt und/oder erwürgt worden.

Nachdem zunächst der Vater verdächtigt wurde, konzentrierten sich die Ermittlungen bald auf die Mutter der beiden Kinder, Monika Weimar, die zu diesem Zeitpunkt eine Beziehung mit dem US-amerikanischen Soldaten Kevin Pratt hatte. Sie wurde am 27. Oktober 1986 wegen Mordverdachts verhaftet und auf Basis eines Indizienprozesses am 8. Januar 1988 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Monika Weimar, die nach der Scheidung von Reinhard Weimar wieder ihren Mädchennamen Böttcher annahm, beteuerte jedoch ihre Unschuld. Am 17. Februar 1989 wies der Bundesgerichtshof ihre Revision zurück, am 2. Mai verwarf auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde. Nach neuen Gutachten hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil am 4. Dezember 1995 wegen neuer Beweislage auf. Ab 5. Juni 1996 stand Monika Böttcher erneut in Gießen vor Gericht und wurde nach 55 Verhandlungstagen am 24. April 1997 freigesprochen. [1]

Der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wurde mehrmals verhandelt, bis am 6. November 1998 der Bundesgerichtshof einen neuen und damit dritten Prozess anordnete. Dieser begann aber erst am 2. September 1999 und endete am 22. Dezember mit der erneuten Verurteilung Monika Böttchers. Die Revision wies der Bundesgerichtshof am 27. August 2000 zurück, danach kehrte Monika Böttcher ins Gefängnis zurück.[2] Nach insgesamt 15 Jahren in Haft wurde Böttcher am 18. August 2006 aus der Frankfurter Justizvollzugsanstalt Preungesheim entlassen.

Rolle der Medien

Die Wiederaufnahmeverfahren standen in einem großen Medieninteresse. Ein umstrittener Aspekt war dabei die direkte Beteiligung des Wochenmagazins Stern. Dieses beteiligte sich nach einem Treffen zwischen dem Verteidiger Monika Böttchers, Gerhard Strate, und dem Stern-Chefredakteur Thomas Osterkorn mit 50.000 DM an den Kosten. Dafür verlangte der Stern Exklusivrechte, die er allerdings nach der sensationellen Haftentlassung Monika Böttchers am 4. Dezember 1995 verletzt sah, da diese sich direkt danach auch gegenüber anderen Medien äußerte. Das Magazin verklagte Anwalt Strate vor dem Hamburger Landgericht.[3]

Literatur

  • Monika Böttcher, Ruth-Esther Geiger: Ich war Monika Weimar. Kiepenheuer und Witsch, Köln 1997, ISBN 3-462-02575-9

Weblinks

Quellen

  1. Ein Doppelmord - zwei Verfahren - zwei Urteile, in: Rhein-Zeitung, 19. März 1998
  2. Rainer Hamm: Chronologie des Strafverfahrens gegen Monika Weimar (Böttcher) mit Fundstellenhinweisen und zu behandelnde Normen, auf: Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Hamm und Partner
  3. Viola Roggenkamp: Der Prozeß um Monika Weimar: "Stern" und "Spiegel" helfen mit, in: Die Zeit 24/1996