„Eidgenössische Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)»“ – Versionsunterschied

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The '''Eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)' ''' ist eine hängige [[Volksinitiative (Schweiz)|Volksinitiative]] der [[Schweizerische Volkspartei]] (SVP), die sich gegen [[Ausländerkriminalität]] richtet. Im Bundesblatt veröffentlicht am 10.07.2007, Ablauf der Sammelfrist am 10.01.2009.
The '''Eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)' ''' ist eine hängige [[Volksinitiative (Schweiz)|Volksinitiative]] der [[Schweizerische Volkspartei]] (SVP), die sich gegen [[Ausländerkriminalität]] richtet. Im Bundesblatt veröffentlicht am 10.07.2007, Ablauf der Sammelfrist am 10.01.2009.


==Die Volksinitiative==
Inhaltlich sieht die Initiative vor, dass in der Schweiz ansässige Ausländer ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie rechtlich schuldig befunden werden, ein schweres Delikt begangen zu haben (Gewaltdelikte, Drogenhandel oder Einbruch), oder wenn sie missbräuchlich Sozialhilfe beziehen. Sachliche Kritik an diesem Vorschlag stösst sich vor allem daran, dass damit einfacher [[Betrug]] auf eine Stufe mit [[Gewaltverbrechen]] gestellt würde. Politisch wird die Initiative zusammen mit der gleichzeitig laufenden [[Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»|Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»]] als Teil einer umfassenderen [[Fremdenfeindlichkeit|fremdenfeindlichen]] Politik der SVP kritisiert.
Inhaltlich sieht die Initiative vor, dass in der Schweiz ansässige Ausländer ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie rechtlich schuldig befunden werden, ein schweres Delikt begangen zu haben (Gewaltdelikte, Drogenhandel oder Einbruch), oder wenn sie missbräuchlich Sozialhilfe beziehen. Sachliche Kritik an diesem Vorschlag stösst sich vor allem daran, dass damit einfacher [[Betrug]] auf eine Stufe mit [[Gewaltverbrechen]] gestellt würde. Politisch wird die Initiative zusammen mit der gleichzeitig laufenden [[Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»|Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»]] als Teil einer umfassenderen [[Fremdenfeindlichkeit|fremdenfeindlichen]] Politik der SVP kritisiert.


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Am 18. September führte eine Demonstration gegen die Initiative anlässlich der Anwesenheit von [[Christoph Blocher]] in Lausanne zu gewalttätigen Ausschreitungen.
Am 18. September führte eine Demonstration gegen die Initiative anlässlich der Anwesenheit von [[Christoph Blocher]] in Lausanne zu gewalttätigen Ausschreitungen.


== Wortlaut ==
==Hintergrund==
In der Schweiz ist ''Ausländerkriminalität'' ein bedeutendes Schlagwort von rechten und konservativen Parteien, um politische Erfolge zu erzielen.<ref>[http://www.vernunft-schweiz.ch/document/html/101/Ausl%E4nderkriminalit%E4t.html Ausländerkriminalität], ''"Vernunft Schweiz"''.</ref> Die Debatte belastet das Zusammenleben mit den Ausländern.

Die Leitfrage politischer Vorstösse vonseiten [[rechtskonservativ]]er Parteien, die eine härtere Behandlung von kriminellen ''Ausländern'' fordern, dürfte lauten: "Verhalten sich Ausländer krimineller als Schweizer?" Aufgrund des föderalistischen Aufbaus der Schweiz ist es schwierig, aktuelle sowie aussagekräftige Daten für die ''gesamte Schweiz'' zu finden. In der Schweiz gibt es bisher keine nach Aufenthaltsstatus differenzierte und umfassende statistische Analyse
der strafrechtlichen Registrierung ausländischer Personen.
<ref>[http://www.bebi.ch/webseiten/seminare/Auslaenderkrimi.pdf Ausländerkriminalität in der Schweiz], Bernhard Bircher.</ref>

Im Jahre 2005 hatte die Schweiz gemäss [[Bundesamt für Statistik]] 14'106 Jugendstrafurteile; davon waren 2'268 so genannte Jugendstrafurteile mit Gewaltdelikten. Schlüsselt man diese in Nationalitäten auf, dann ist der Ausländeranteil bei 53,9 %. Das macht also 1'223 jugendliche ausländische Straftäter. Doch diese Zahl stimmt so nicht, denn laut dem Direktor von Fedpol, [[Jean-Luc Vez]], werden 40-60 % der Gewaltdelikte von 4-6 % der Jugendlichen verübt. Somit hat man im Jahre 2005 vielleicht grob geschätzt, wenige hundert jugendliche ausländische Straftäter.<ref>[http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/02/02/01.html ''Minderjährige als Opfer und Täter von Gewaltdelikten''], Statistik Schweiz.</ref> Die [[Schweizerische Volkspartei|SVP]] und [[Schweizer Demokraten|SD]] bringt diese Zahl oft mit den über 1,5 Millionen Ausländern in der Schweiz in Verbindung.<ref>[http://blog.rainbownet.ch/politik-schweiz/svp/svp-ausschaffungsinitiative]</ref> Dies wird von der [[Sozialdemokratische Partei der Schweiz|SP]] als fremdenfeindliche Übertreibung kritisiert.<ref>[http://www.chblog.ch/migrationspolitik/13896/]</ref>

==Wortlaut der Initiative==
Die Volksinitiative hat folgenden Wortlaut:
Die Volksinitiative hat folgenden Wortlaut:
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Version vom 3. Oktober 2007, 23:16 Uhr

The Eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)' ist eine hängige Volksinitiative der Schweizerische Volkspartei (SVP), die sich gegen Ausländerkriminalität richtet. Im Bundesblatt veröffentlicht am 10.07.2007, Ablauf der Sammelfrist am 10.01.2009.

Die Volksinitiative

Inhaltlich sieht die Initiative vor, dass in der Schweiz ansässige Ausländer ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie rechtlich schuldig befunden werden, ein schweres Delikt begangen zu haben (Gewaltdelikte, Drogenhandel oder Einbruch), oder wenn sie missbräuchlich Sozialhilfe beziehen. Sachliche Kritik an diesem Vorschlag stösst sich vor allem daran, dass damit einfacher Betrug auf eine Stufe mit Gewaltverbrechen gestellt würde. Politisch wird die Initiative zusammen mit der gleichzeitig laufenden Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» als Teil einer umfassenderen fremdenfeindlichen Politik der SVP kritisiert.

Die mit der Unterschriftensammlung verbundene Kampagne koinzidiert mit dem Wahlkampf zu den Schweizer Parlamentswahlen 2007. Das Plakat, das mit "schwarzen Schafen" für die Initiative warb sorgte für internationale Schlagzeilen wegen seiner rassistischen Tendenz und trug dem Bundesrat eine Anfrage vom UN-Sonderberichterstatter für Rassismus Doudou Diène ein.[1]

Unruhen in Lausanne am 18. Sept. 2007 nach Protesten gegen Blocher im Zusammenhang mit der als rassistisch kritisierten Kampagne der SVP.

Am 18. September führte eine Demonstration gegen die Initiative anlässlich der Anwesenheit von Christoph Blocher in Lausanne zu gewalttätigen Ausschreitungen.

Hintergrund

In der Schweiz ist Ausländerkriminalität ein bedeutendes Schlagwort von rechten und konservativen Parteien, um politische Erfolge zu erzielen.[2] Die Debatte belastet das Zusammenleben mit den Ausländern.

Die Leitfrage politischer Vorstösse vonseiten rechtskonservativer Parteien, die eine härtere Behandlung von kriminellen Ausländern fordern, dürfte lauten: "Verhalten sich Ausländer krimineller als Schweizer?" Aufgrund des föderalistischen Aufbaus der Schweiz ist es schwierig, aktuelle sowie aussagekräftige Daten für die gesamte Schweiz zu finden. In der Schweiz gibt es bisher keine nach Aufenthaltsstatus differenzierte und umfassende statistische Analyse der strafrechtlichen Registrierung ausländischer Personen. [3]

Im Jahre 2005 hatte die Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik 14'106 Jugendstrafurteile; davon waren 2'268 so genannte Jugendstrafurteile mit Gewaltdelikten. Schlüsselt man diese in Nationalitäten auf, dann ist der Ausländeranteil bei 53,9 %. Das macht also 1'223 jugendliche ausländische Straftäter. Doch diese Zahl stimmt so nicht, denn laut dem Direktor von Fedpol, Jean-Luc Vez, werden 40-60 % der Gewaltdelikte von 4-6 % der Jugendlichen verübt. Somit hat man im Jahre 2005 vielleicht grob geschätzt, wenige hundert jugendliche ausländische Straftäter.[4] Die SVP und SD bringt diese Zahl oft mit den über 1,5 Millionen Ausländern in der Schweiz in Verbindung.[5] Dies wird von der SP als fremdenfeindliche Übertreibung kritisiert.[6]

Wortlaut der Initiative

Die Volksinitiative hat folgenden Wortlaut:

I   Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)
3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.

Einzelnachweise

  1. Switzerland: Europe's heart of darkness?, The Independent, 7. Sept. 2007.
  2. Ausländerkriminalität, "Vernunft Schweiz".
  3. Ausländerkriminalität in der Schweiz, Bernhard Bircher.
  4. Minderjährige als Opfer und Täter von Gewaltdelikten, Statistik Schweiz.
  5. [1]
  6. [2]

Siehe auch