„Ronny Rieken“ – Versionsunterschied

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*[http://rhein-zeitung.de/on/98/11/12/topnews/rieken.html Mordprozess gegen Ronny Rieken] Artikel bei www.rhein-zeitung.de vom 12. November 1998
*[http://rhein-zeitung.de/on/98/11/12/topnews/rieken.html Mordprozess gegen Ronny Rieken] Artikel bei www.rhein-zeitung.de vom 12. November 1998
*[http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1998/1128/blickpunkt/0004/index.html Artikel der Berliner Zeitung vom 28. November 1998]
*[http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1998/1128/blickpunkt/0004/index.html Artikel der Berliner Zeitung vom 28. November 1998]
*[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,513506,00.html Artikel bei Spiegel Online]
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Version vom 29. Oktober 2007, 18:35 Uhr

Ronny Rieken (* 1968) ist ein Mörder und Vergewaltiger, der in den 1990er Jahren zwei minderjährige Mädchen vergewaltigte und tötete und deshalb 1998 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Im Sommer 1996 vergewaltigte Rieken die dreizehnjährige Ulrike im Ipweger Moor bei Oldenburg und erdrosselte sie anschließend, um die Vergewaltigung zu verdecken. Im März 1998 entführte und vergewaltigte er die elfjährige Christina aus Strücklingen aus dem Landkreis Cloppenburg. Danach erdrosselte er sie mit einem Kabel und stach mehrfach mit einem Messer auf das tote Mädchen ein. Dies tat er ebenfalls, um die vorangegangene Vergewaltigung zu verheimlichen.

Er hinterließ dabei Spuren, die nach einem DNA-Massentest schließlich zu seiner Verhaftung führten. Er war bundesweit der erste Mörder, der sich der Abnahme einer Speichelprobe stellte und dadurch überführt wurde. Dies trug wesentlich zur öffentlichen und rechtlichen Akzeptanz dieser Methode bei.

Bei der Verhandlung vor dem Schwurgericht wurde bekannt, dass Rieken in seiner Kindheit von seinem Vater misshandelt wurde. An dem von ihm geschilderten sexuellen Missbrauch durch seinen Vater äußerte der Vorsitzende Richter, der Rieken bereits 1989 wegen der zweifachen Vergewaltigung seiner Schwester verurteilte, Zweifel. Rieken vergewaltigte mit 16 Jahren ein Nachbarsmädchen und drosselte mit 21 Jahren seine Schwester mit einem Gürtel, bis sie bewußtlos wurde, und vergewaltigte sie danach zweimal. Bei seinem Gefängnisaufenthalt im Jahr 1989 wurde er nicht sexuell therapiert, sondern nur wegen Alkoholkrankheit behandelt.

Rieken wurde am 27. November 1998 vom Landgericht Oldenburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Die von Rieken gegen das Urteil eingelegte Revision wurde 1999 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Das Urteil wurde damit rechtskräftig.

Literatur

  • Heinrich Thies: Ronny Rieken. Portrait eines Kindermörders. ISBN 3-934920-54-3
  • Thomas Hombert: Der freiwillige genetische Massentest - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Grenzen unter Darstellung des Falls Christina Nytsch. 2003, ISBN 3898738191

Weblinks