„Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz“ – Versionsunterschied

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Rechtsgrundlage der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Bayern ist das „Bayerisches Verfassungsschutzgesetz
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== Kontrolle ==
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Version vom 2. Mai 2009, 18:51 Uhr

Das Landesamt für Verfassungsschutz Bayern (LfV) ist die Landesbehörde für Verfassungsschutz des Landes Bayern. Der Sitz ist in München.

Im Haushaltsplan sind ca. 450 Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter ausgewiesen. Das Haushaltsvolumen beträgt ca. 20 Millionen Euro jährlich.[1]

Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz ist Burkhard Körner.

Geschichte

Das Landesamt in Bayern war maßgeblich am Aufbau des sächsichen Landesamtes beteiligt. [2]

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Bayern ist das „Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG)“ in der Fassung vom 10. April 1997 (GVBl. BayRS 12-1-I) zuletzt geändert am 8. Juli 2008.[3]

Kontrolle

Das LfV unterliegt der Fach- und Dienstaufsicht durch das Bayerisches Staatsministerium des Innern.

Quellen

  1. Struktur des Landesamtes für Verfassungsschutz Bayern. Abgerufen am 2. Mai 2009.
  2. Michael Richter: Die Bildung des Freistaates Sachsen. Friedliche Revolution, Förderalisierung, Deutsche Einheit 1989/90. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 978-3-525-36900-5, S. 895 (Digitalisierte Version bei Google Books).
  3. Aufrüstung des Bayerischen Verfassungssschutzes geplant. Daten-Speicherung.de, abgerufen am 2. Mai 2009.