Misshandlung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2019 um 10:21 Uhr durch Gib Senf dazu! (Diskussion | Beiträge) (tk kl). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Misshandlung wird im deutschen Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen „körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“. Eine Misshandlung kann sich aber auch in einem psychisch traumatisierenden Verhalten zeigen und entsprechend ein psychisches Trauma bei der misshandelten Person auslösen.

Nach deutschem Recht wird das körperliche Misshandeln bei den Delikten der Körperverletzung (§§ 223, 224, 226, 227 StGB) oder alternativ die Gesundheitsschädigung vorausgesetzt.

Besondere gesetzliche Regelungen bestehen zum Teilbereich Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Kindesmisshandlung.

Siehe auch

Literatur

  • Urte Finger-Trescher: Mißhandlung, Vernachlässigung und sexuelle Gewalt in Erziehungsverhältnissen. Psychoanalytische Pädagogik. Psychosozial-Verlag, Gießen 2000, ISBN 3-89806-008-X
  • Wolfgang Meurer: Probleme des Tatbestandes der Mißhandlung Schutzbefohlener (§ 223 b StGB). Dissertation, Köln 1997
  • Wiebke Jaenecke: Sexueller Mißbrauch und körperliche Mißhandlung in der Kindheit. Einfluss des Schweregrades und gemeinsamen Auftretens beider Mißhandlungsformen auf spätere Folgen. Dissertation an der Universität Hamburg, Hamburg 2003, urn:nbn:de:gbv:18-10036