Ökokonto

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Ein Ökokonto dient in Deutschland der Flexibilisierung des Vollzugs der Naturschutz- bzw. baurechtlichen Eingriffsregelung. Heutige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden dokumentiert und können in einen Flächenpool[1] eingetragen werden. Die Flächen stehen bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung.

Das Ökokonto basiert auf den Rechtsgrundlagen des § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 18 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den §§ 1a und 200a des Baugesetzbuchs.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Idee des Ökokontos als Maßnahmenbevorratung wurde im Bereich des Naturschutzes 1994 vom Ministerium für Umwelt und Forsten in Rheinland-Pfalz per Verwaltungsvorschrift eingeführt. 1994 nahm sie das Bundesland Hessen in sein Landesnaturschutzgesetz auf wie auch 2004 Brandenburg und Sachsen-Anhalt und 2006 Baden-Württemberg in ihre Landesnaturschutzgesetze.[2]

Auf der Ebene des Baugesetzbuches wurde am 1. Januar 1998 die Grundlage für das Ökokonto geschaffen, indem Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft rechtlich flexibilisiert wurden.[3]

Grundlage sind § 1a und § 200a BauGB.

Das Verhältnis zwischen Bau- und Naturschutzrecht wird in § 18 Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Nun konnten Kompensationsmaßnahmen vor Eingriffen umgesetzt werden und in einer Art Sparbuch in den Kommunen angehäuft und später abgebucht werden. Dabei werden die Eingriffe bestimmten bereits vollzogenen Maßnahmen oder Flächen zugeordnet.[4]

Vorteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Instrument wurde im Naturschutz von einer Fachdiskussion begleitet, wobei die Zustimmung zunächst überwog, um 2005 allerdings gesellten sich immer mehr kritische Stimmen hinzu. In der Planungspraxis konnte sich die Idee offenbar nicht in dem Maße wie erwartet etablieren.[5]

- Das Ökokonto hat den Vorteil, dass Naturschutzmaßnahmen gebündelt auf bestimmten Flächen vorgenommen werden und nicht wie vor der Einführung des Modells weit verstreut im Raum erfolgten. Das kommt insbesondere der Herstellung von Trittsteinbiotopen und Pufferflächen zur Vernetzung von FFH-Flächen zugute.[6] Die Zusammenlegung unterschiedlicher Kompensationsflächen kann die Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen verbessern.

- Das Vorsorgeprinzip der Eingriffsregelung kann durch das Ökokonto sehr gut berücksichtigt werden.[7]

- Das Ökokonto kann außerdem verschiedene Kompensationen aufeinander abstimmen.[8]

- Die langfristige Pflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist innerhalb eines Flächenpools leichter und kostengünstiger als an verschiedenen im Raum verteilten Standorten.[9]

- Insbesondere für kommunale Planungsträger eignet sich ein Ökokonto für die städtebauliche Planung von Natur als Erholungsraum.[10]

- Planungsträger können bei einer Bevorratung der Flächen unabhängiger vom Bodenmarkt werden, wenn sie frühzeitig kostengünstige Flächen bevorraten, was auch Vorteile für zukünftige Verursacher hat, die ihre Pflicht auf Ausgleich und Ersatz umsetzen.[11]

- Ökokonten beschleunigen den Planungsprozess, da nicht erst Flächen für Ausgleich und Ersatz gesucht werden müssen, und vermindern das dabei entstehende Konfliktpotenzial.[12]

- Ökokonten ermöglichen eine langfristige Entwicklung der Natur, die nicht erst mit dem Zeitpunkt der Eingriffs- und Ersatzmaßnahme beginnt, sondern schon lange vorher eingesetzt hat. Eine zeitliche Kompensationslücke wird vermieden soweit dies biotoptypbezogen möglich ist.[13]

Nachteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

- Der Ökokonto-Betreiber wie Gemeinden gehen bei dem Erwerb der Flächen in Finanzierungsvorleistung. Das kann je nach Größe der Flächen zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Kasse führen.[14]

- Der Ökokonto-Betreiber kann aufgrund der notwendigen Refinanzierung der Ökokonten ein Interesse an ausgleichswürdigen Eingriffen in Natur und Landschaft entwickeln. Damit würde der Vermeidungsgrundsatz der Eingriffsregelung ad absurdum geführt.[15]

- Das Ökokonto kann das Handeln von Naturschutzverwaltungen fokussieren, so dass nicht-ökokonto-geeignete, aber ökologisch notwendige Maßnahmen ins Hintertreffen geraten.[16]

- Es werden oft Maßnahmen im Rahmen des Ökokontos ergriffen, die nicht als Kompensation für die späteren Eingriffe gelten können. Der unterstellte direkte Zusammenhang zwischen Eingriff und konkretem Ausgleich und Ersatz wird potenziell aufgelöst.[17]

- Durch die Öko-Punkte der Ökokonten kann suggeriert werden, Naturzerstörung ließe sich vollständig monetär abbilden.[18] Doch speziell die Ressource Fläche wird mit jeder neuen Versiegelung knapper. Durch die für den Eingriffsablauf tendenziell zeitlich günstigere Ausgleichsplanung via Abruf von Ökokonto-Maßnahmen wird der hohe Flächenverbrauch Deutschlands eher begünstigt. Auch bei Ökokonto-Maßnahmen ist die naturschutzfachliche Qualität zumindest ohne die üblicherweise ausbleibende Kontrolle nicht per se gegeben.[19]

Gesetzliche Grundlagen in den Bundesländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesland Gesetz Verordnung weitere Hinweise
Baden-Württemberg § 22 NatSchG Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung. 2005
Bayern BayNatSchG Kompensationsverordnung Hinweise zu Anforderung und Dokumentation (PDF; 147 kB)
Berlin § 14 NatschGBln (PDF) Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (PDF)
Brandenburg § 14 (Memento vom 6. August 2009 im Internet Archive) BbgNatschG (PDF) Flächenpoolverordnung Hinweise zur Eingriffsregelung
Bremen § 9 BremNatSchG
Hamburg § 7 HmbBNatSchAG
Hessen § 16 HENatG Kompensationsverordnung
Mecklenburg-Vorpommern § 12 Abs. 5 NatSchAG M-V Hinweise zur Eingriffsregelung (PDF; 762 kB)
Niedersachsen Keine gesetzliche Grundlage bekannt
Nordrhein-Westfalen § 5a LG (PDF; 202 kB) Ökokonto VO Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (PDF; 427 kB)
Rheinland-Pfalz § 8 LNatschG Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 20. Januar 2022 Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz vom Mai 2021
Saarland § 30 SNG (PDF; 213 kB) Leitfaden Eingriffsbewertung (PDF)
Sachsen § 9a SächsNatSchG Einführungserlass zur Sächsischen Ökokonto-Verordnung (PDF; 440 kB) Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (PDF)
Sachsen-Anhalt § 20 Abs. 3 NatSchG LSA Ökokonto-Verordnung Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (PDF; 70 kB)
Schleswig-Holstein § 10 LNatSchG Ökokonto- und Ausgleichsflächenkatasterverordnung (PDF) Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben (Kompensationsermittlung Straßenbau). 2004
Thüringen [home.arcor.de (Memento vom 10. Februar 2013 im Webarchiv archive.today) § 7 Abs. 3] ThürNatG Die Eingriffsregelung in Thüringen. Bilanzierungsmodell (PDF; 735 kB)

Verfahrenslauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausgestaltung des Verfahrens ist im Vollzug der Ökokontoregelungen dem Landesrecht der einzelnen Länder vorbehalten.

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Groß-Gerau wurde der Nutzungsverzicht auf 20 Hektar Gemeindewald als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme anerkannt und auf dem Ökokonto der Gemeinde in Höhe von 1,6 Millionen sogenannte Ökopunkte verbucht. Die Stadt Mörfelden-Walldorf hat 285.000 dieser Punkte für 100.000 Euro erworben, um einen Eingriff in die Natur auszugleichen.[20]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Brandenburg geht neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen in die Natur.
  2. S. Wagner: Ökokonten und Flächenpools. Die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Flächen- und Maßnahmenbevorratung als Ausgleichsmethoden im Rahmen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht. (Schriften zum Umweltrecht B. 153). Berlin 2007. S. 49–54. ISBN 978-3-428-12402-2/M. Schmidt-Lüttmann: Das Ökokonto im Naturschutzrecht – ein langer Entwicklungsprozess. In: Naturschutz-Info. Heft 1 (2002). S. 4
  3. T. Herberling, J. Nitsch, H. Weinrebe: Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes – exemplarische Umsetzung in Staats-, Körperschafts- und Privatwald – Modellprojekt zur Entwicklung eines konfliktminimierenden Entscheidungsunterstützungssystems in Hessen. Abschlussbericht AZ 23740-33/0 der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Frankfurt 2011. S. 20/21
  4. T. Herberling, J. Nitsch, H. Weinrebe: Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes – exemplarische Umsetzung in Staats-, Körperschafts- und Privatwald – Modellprojekt zur Entwicklung eines konfliktminimierenden Entscheidungsunterstützungssystems in Hessen. Abschlussbericht AZ 23740-33/0 der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Frankfurt 2011. S. 20/21
  5. S. Wagner: Ökokonten und Flächenpools. Die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Flächen- und Maßnahmenbevorratung als Ausgleichsmethoden im Rahmen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht. (Schriften zum Umweltrecht B. 153). Berlin 2007. S. 49–54. ISBN 978-3-428-12402-2
  6. T. Herberling, J. Nitsch, H. Weinrebe: Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes – exemplarische Umsetzung in Staats-, Körperschafts- und Privatwald – Modellprojekt zur Entwicklung eines konfliktminimierenden Entscheidungsunterstützungssystems in Hessen. Abschlussbericht AZ 23740-33/0 der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Frankfurt 2011. S. 21
  7. S. Wagner: Ökokonten und Flächenpools. Die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Flächen- und Maßnahmenbevorratung als Ausgleichsmethoden im Rahmen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht. (Schriften zum Umweltrecht B. 153). Berlin 2007. S. 49–54. ISBN 978-3-428-12402-2. S. 39/40
  8. S. Wagner: Ökokonten und Flächenpools. Die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Flächen- und Maßnahmenbevorratung als Ausgleichsmethoden im Rahmen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht. (Schriften zum Umweltrecht B. 153). Berlin 2007. S. 49–54. ISBN 978-3-428-12402-2. S. 40
  9. A. Böhm, W. Kaiser: Die Ökokonto-Verordnung – Ein Instrument zur Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe. In: Naturschutz-Info. Heft 1 (2002). S. 7
  10. S. Wagner: Ökokonten und Flächenpools. Die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Flächen- und Maßnahmenbevorratung als Ausgleichsmethoden im Rahmen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht. (Schriften zum Umweltrecht B. 153). Berlin 2007. S. 41. ISBN 978-3-428-12402-2
  11. S. Wagner: Ökokonten und Flächenpools. Die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Flächen- und Maßnahmenbevorratung als Ausgleichsmethoden im Rahmen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht. (Schriften zum Umweltrecht B. 153). Berlin 2007. S. 41/42. ISBN 978-3-428-12402-2
  12. A. Böhm, W. Kaiser: Die Ökokonto-Verordnung – Ein Instrument zur Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe. In: Naturschutz-Info. Heft 1 (2002). S. 7
  13. A. Böhm, W. Kaiser: Die Ökokonto-Verordnung – Ein Instrument zur Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe. In: Naturschutz-Info. Heft 1 (2002). S. 7
  14. S. Wagner: Ökokonten und Flächenpools. Die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Flächen- und Maßnahmenbevorratung als Ausgleichsmethoden im Rahmen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht. (Schriften zum Umweltrecht B. 153). Berlin 2007. S. 59. ISBN 978-3-428-12402-2
  15. S. Wagner: Ökokonten und Flächenpools. Die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Flächen- und Maßnahmenbevorratung als Ausgleichsmethoden im Rahmen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht. (Schriften zum Umweltrecht B. 153). Berlin 2007. S. 60. ISBN 978-3-428-12402-2
  16. S. Wagner: Ökokonten und Flächenpools. Die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Flächen- und Maßnahmenbevorratung als Ausgleichsmethoden im Rahmen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht. (Schriften zum Umweltrecht B. 153). Berlin 2007. S. 61. ISBN 978-3-428-12402-2
  17. S. Wagner: Ökokonten und Flächenpools. Die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Flächen- und Maßnahmenbevorratung als Ausgleichsmethoden im Rahmen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht. (Schriften zum Umweltrecht B. 153). Berlin 2007. S. 61. ISBN 978-3-428-12402-2
  18. R. Hirschner: Das kommunale Ökokonto als Wirtschaftsgut. (Schriftenreihe zur Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht Bd. 14). Kaiserslautern 2014. S. 29. ISBN 978-3-943995-62-6
  19. Jessica Rabenschlag, Nicolas Schoof, Jochen Schumacher, Albert Reif: Evaluation der Umsetzung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Nr. 51(9). Naturschutz und Landschaftsplanung, 2019, S. 434–442 (researchgate.net).
  20. @1@2Vorlage:Toter Link/www.main-spitze.deVerrottend Geld verdienen (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2015. Suche in Webarchiven), Main-Spitze vom 9. Juni 2010.