Gengenbachtal und Dolinenlandschaft südlich Göbrichen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. März 2021 um 16:30 Uhr durch Roland1950 (Diskussion | Beiträge) (HC: Ergänze Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Landschaftsschutzgebiet „Gengenbachtal und Dolinenlandschaft südlich Göbrichen“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Lage Sechs Gemeinden im Enzkreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 3,398 km²
Kennung 2.36.009
WDPA-ID 321017
Geographische Lage 48° 57′ N, 8° 43′ OKoordinaten: 48° 56′ 36″ N, 8° 42′ 37″ O
Gengenbachtal und Dolinenlandschaft südlich Göbrichen (Baden-Württemberg)
Gengenbachtal und Dolinenlandschaft südlich Göbrichen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 31. Juli 1952
Verwaltung Landratsamt Enzkreis
f2

Gengenbachtal und Dolinenlandschaft südlich Göbrichen ist ein Landschaftsschutzgebiet im Enzkreis (Schutzgebietsnummer 2.36.009).

Lage und Beschreibung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das 339,8 Hektar große Landschaftsschutzgebiet entstand durch Verordnung des damaligen Landratsamts Pforzheim vom 31. Juli 1952. Es besteht aus zwei Teilgebieten und liegt auf der Markung von sechs Gemeinden:

Es umfasst das Tal des Gengenbachs südöstlich von Königsbach-Stein. Das zweite Teilgebiet ist rund vier Kilometer entfernt, liegt südlich von Göbrichen und gehört zum Naturraum 125-Kraichgau innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 12-Neckar- und Tauber-Gäuplatten. Das ebenfalls aus zwei Teilen bestehende Landschaftsschutzgebiet Eisinger Gäulandschaft grenzt an beide Gebietsteile an. Teile des Schutzgebiets liegen im FFH-Gebiet Nr. 7017-341 Pfinzgau Ost.

Wesentlicher Schutzzweck ist der Schutz des Gengenbachtals als unberührtes, auf beiden Seiten von waldbedeckten Hängen begleitetes Wiesental. Das Teilgebiet bei Göbrichen dient außerdem als Pufferzone und Ergänzungbereich für das vom LSG umschlossene Naturschutzgebiet Nr. 2055-Neulinger Dolinen. Schutzzweck ist hier aus ökologischen, geologischen sowie wissenschaftlichen Gründen die Erhaltung der malerischen Wiesenlandschaft mit zahlreichen Dolinen in einer abflusslosen Senke. Die Schutzwürdigkeit ist insbesondere gegeben aufgrund der geologischen Bedeutung der Dolinen und dem ökologischen Wert der unterschiedlich feuchten Wiesen, Röhrichte, Gebüsch- und Baumbestände.