Bundes-Seuchengesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen
Kurztitel: Bundes-Seuchengesetz
Abkürzung: BSeuchG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 18. Juli 1961
(BGBl. 1961 I S. 1012)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1962
Letzte Neufassung vom: 18. Dezember 1979
(BGBl. I S. 2262)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 1980
Letzte Änderung durch: Art. 2 § 37 G vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)
Außerkrafttreten: 1. Januar 2001
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundes-Seuchengesetz vom 18. Juli 1961[1] war ein Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen. Vorgängerregelung war das Reichsseuchengesetz aus dem Jahr 1900. Das BSeuchG wurde am 1. Januar 2001 durch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) abgelöst, nachdem das gesamte, im Wesentlichen aus den 1950er und 1960er Jahren stammende Seuchenrecht umfassend novelliert werden sollte.[2]

Literatur

  • Klaus Obrikat: Bundesseuchengesetz (BSeuchG) – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen. 15. Aufl., Verlag Reckinger & Co., Siegburg 1985

Einzelnachweise

  1. 3. Mai 1961 - Bundesseuchengesetz wird verabschiedet WDR, 3. Mai 2003
  2. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) BT-Drs. 14/2530 vom 19. Januar 2000