Rentenreform
Eine Rentenreform ist ein sozialpolitisches Gesetz, mit dem die Leistungen, die Beiträge oder die Organisation der Gesetzlichen Rentenversicherung neu geregelt werden.
Rentenreform in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nachdem die Rentenreformen von den 1950er bis in die 1970er Jahre hin zu massiven Erhöhungen des Rentenniveaus geführt haben (siehe z. B. Rentenreform 1957), waren die Rentenreformen seit Anfang der 1980er Jahre (mit Ausnahme der Integration des DDR-Rentensystems) mit Kürzungen der nach dem Umlageverfahren gezahlten Leistungen mindestens für einen Teil der gegenwärtigen und der künftigen Rentenbezieher verbunden. Kritiker bezeichnen den Begriff Rentenreform daher seitdem als Euphemismus für Rentenkürzung.
Die Rentenreformen werden in Gesetzen geregelt, z. B. dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) vom 18. Dezember 1989.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Johannes Steffen: Sozialpolitische Chronik: Rentenversicherung (seit 1978).Portal-sozialpolitik.de (Überblick über die Reformen des deutschen Rentensystems seit 1978).