Hans Meier-Branecke

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2022 um 16:39 Uhr durch Rote4132 (Diskussion | Beiträge) (Einzelnachweise: + Kategorie:Jurist (Nationalsozialismus)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hans Meier-Branecke (* 4. Juli 1900 in Stadtoldendorf; † 10. April 1981 in Braunschweig) war ein deutscher Jurist und NS-Kriegsrichter. Nach 1945 war er Oberlandesgerichtsrat und ab 1950 Senatspräsident am Oberlandesgericht Braunschweig.

Karriere im Nationalsozialismus

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und anschließender Promotion wurde er am 1. Oktober 1932 Amtsgerichtsrat in Schöppenstedt. Während seines Studiums wurde er Mitglied des Studenten-Gesangvereins der Georgia Augusta (heute StMV Blaue Sänger).[1] Meier-Branecke, der Mitglied des Stahlhelms war,[2] trat nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten der NSDAP bei und wurde im Mai 1933 als Mitglied registriert.[2] Er war außerdem Mitglied im NS-Kraftfahrkorps und im NS-Rechtswahrerbund. Im März 1935 trat er in den Justizdienst des Heeres und wurde am 1. Oktober 1935 zum Kriegsgerichtsrat ernannt. 1939 wurde er zum Oberkriegsgerichtsrat befördert. Seit April 1941 war er im besetzten Polen tätig. Danach kontrollierte er als „fliegender Armeerichter“ an der Ostfront eingesetzte Kriegsgerichte. Am 1. Oktober 1943 folgte seine Ernennung zum Ministerialrat. 1944 wurde Meier-Branecke zum Oberstkriegsgerichtsrat befördert. In der Rechtsabteilung des Oberkommandos des Heeres bestätigte er als Abteilungsleiter zahlreiche Todesurteile. Er war ständiger Mitarbeiter der von Heinrich Dietz herausgegebenen Zeitschrift für Wehrrecht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem er im Entnazifizierungsverfahren als unbelastet eingestuft wurde, wurde Meier-Branecke bereits ab 1. November 1945 Landgerichtsrat am Landgericht Braunschweig. Die Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat folgte am 1. Januar 1947. Am 1. September 1950 wurde er Senatspräsident und Vorsitzender des Braunschweiger Straf- und Entschädigungssenats. Zwischen 1959 und 1965 wurden unter seinem Vorsitz mehrere Kommunisten wegen staatsfeindlicher Meinungsäußerungen verurteilt. Im Jahre 1962 wurde von ihm die Verurteilung von Zeugen Jehovas in der Zeit des Nationalsozialismus wegen Kriegsdienstverweigerung bestätigt. Er hatte Teil an der abgewiesenen Rehabilitierung der 1944 unter Rechtsbeugung zum Tode verurteilten und hingerichteten 19-jährigen Erna Wazinski. Meier-Branecke war bis 1961 Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Richterbundes.

  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt/Main 2003, ISBN 3-10-039309-0.
  • Helmut Kramer (Hrsg.): Braunschweig unterm Hakenkreuz. Bürgertum, Justiz und Kirche – Eine Vortragsreihe und ihr Echo. Magni-Buchladen, Braunschweig 1981, ISBN 3-922571-03-4.
  • Hans Meier-Branecke, Marlis Claas (Hrsg.): Ein Heeresrichter im Russlandkrieg : die Feldpostbriefe meines Vaters (1941–1945). Frieling, Berlin 2003, ISBN 3-8280-1987-0.
  • Helmut Kramer: Richter vor Gericht. In: Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit. Band 15 der Schriftenreihe Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 2007, DNB 986490210.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Verband Alter SVer (VASV): Anschriftenbuch und Vademecum. Ludwigshafen am Rhein 1959, S. 85.
  2. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 388.