Ausrichter

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Ein Ausrichter ist eine natürliche Person oder ein Unternehmen, die eine Veranstaltung organisieren und hierfür die Verantwortung übernehmen. „Ausrichter“ dient außerdem als Synonym für Arrangeur, Organisator oder Veranstalter.[1]

Im Sport ist ein Ausrichter derjenige, der die Durchführung des Wettkampfes vor Ort organisiert und sicherstellt[2] und für den Ablauf sowie die Infrastruktur wie Wettkampfstätten, Personal und Werbung sorgt. Ausrichter kann ein Sportverein, Sportverband sowie eine andere Körperschaft oder Einzelperson sein.

Das Auftreten als Ausrichter zählt zur sogenannten Verbands- bzw. Vereinsarbeit. In einigen Sportarten findet ein Rotationsprinzip statt, das heißt jeder Sportverein muss einen bestimmten Wettbewerb ausrichten. Hierbei erhalten diese Zuschüsse vom Verband. Beim Personal sind je nach Ebene verbandseigene Richtlinien zu beachten, mitunter sind beispielsweise nur verbandseigene Schiedsrichter einzusetzen.

Beispiele für Ausrichter bei Sportveranstaltungen

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Einzelnachweise

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  1. http://wortschatz.uni-leipzig.de
  2. dsv.de (PDF)
  3. DFB
  4. Snooker in: Microsoft Encarta