Oberster Gerichtshof Litauens

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Oberster Gerichtshof Litauens

Der Oberste Gerichtshof Litauens (lit. Lietuvos Aukščiausiasis Teismas, LAT) ist das oberste Gericht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Litauens.

Der Oberste Gerichtshof Litauens ist die einzige Kassationsinstanz. Dem Obersten Gerichtshof obliegt die Überprüfung von rechtskräftigen Urteilen, Entscheidungen, Anordnungen und Beschlüssen der allgemein zuständigen Gerichte. Der Oberste Gerichtshof ist für die Entwicklung einer einheitlichen Rechtsprechung bei der Auslegung und Anwendung der Gesetze und anderer Rechtsakte zuständig.

Leitung

Gerichtspräsidenten

Vorsitzender Strafrichter

Vorsitzender der Abteilung für Strafsachen:

Vorsitzender Zivilrichter

Vorsitzender der Abteilung für Zivilsachen:

Geschichte

Der Oberste Gerichtshof Litauens wurde am 15. Juni 1994 aufgrund Gesetzes “Dėl Lietuvos Aukščiausiojo Teismo, Lietuvos apeliacinio teismo, apygardų teismų įsteigimo, apygardų ir apylinkių teismų veiklos teritorijų nustatymo” (Žin., 1994, Nr.50-932). Seine Tätigkeit begann er am 1. Januar 1995.

Zusammensetzung

Der LAT ist in Senate gegliedert, die mit je einem Vorsitzenden Richter und Beisitzern besetzt sind. Aukščiausiasis Teismas besteht aus 37 Richtern (am 1. Januar 2009 arbeiteten 34 Richter).

Das Gericht besteht aus je einem Zivil- und Strafsenat.

Richter

Im LAT arbeiteten insgesamt 34 Richter (2009):

  • Gerichtspräsident,
  • Vorsitzender Richter für Zivilsachen (civilinių bylų skyriaus pirmininkas),
  • Vorsitzender Richter für Strafsachen (baudžiamųjų bylų skyriaus pirmininkas),
  • 16 Strafrichter,
  • 15 Zivilrichter.

Das Durchschnittsalter der Richter beträgt 53 Jahre.

Weblinks, Quellen