Konkurrenz (Verwaltungsrecht Österreichs)

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Die Konkurrenz (zu lateinisch concurrere ‚zusammenlaufen‘, in der heute unüblichen Bedeutung ‚vereinigen‘) ist eine Organisationsform in der späteren Habsburgermonarchie und der Republik Österreich, die als Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften oder mit Privaten der Finanzierung von Infrastruktur-Projekten dient.

Wie auch im heutigen Österreich waren im Kaisertum Österreich und folgenden Österreich-Ungarn die Zuständigkeiten für Infrastruktur zwischen Gesamtstaat, [Kron-]Ländern und Gemeinden (Schaffung der Ortsgemeinden nach 1848/49) aufgeteilt. Zur gemeinschaftlichen Errichtung und Erhaltung durch diese Verwaltungsinstanzen und allfällig mit anderen Interessenten und Nutznießern kann eine Konkurrenz eingerichtet werden.

Im Unterschied – teils in Abgrenzung[1] – zu anderen Lastenverbänden hat eine Konkurrenz öffentlich-rechtlichen Charakter, und es kommt ihr eine Rechtspersönlichkeit zu.[2] Damit ist sie eine eigenständige Organisationen der regionalen Selbstverwaltung[1] respektive auch der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP/PPP). Die Kapitalisierung übernehmen die Konkurrenzpartner, die auch meist die Organe paritätisch besetzen. Zweck ist also, die Kommunalebene gezielt mit Subventionen auszustatten, aber auch, die lokalen Nutzer sowohl in Bezug auf die Lasten für die öffentliche Aufgaben, wie auch die Organisation zu beteiligen[1] (Schlanker Staat).

Eingesetzt wurde dieses Instrument hauptsächlich im Bereich der früher als Kommunikationen bezeichneten Bereiche,[3] also Post-, Telegraphen-, Straßen-, Eisenbahnverwaltung, im Wasserbau insbesondere für die Flussregulierungen, und im Bergbau, aber auch in Unterbringungsfragen der öffentlichen Angelegenheiten.[4] Insbesondere in Bezug auf Straßen sprach man von Wegekonkurrenz, dazu waren die meisten Kronländer in Konkurrenzbezirke (Straßenbezirke) eingeteilt, teils deckungsgleich mit den jeweiligen politischen respektive Gerichtsbezirken.[5][6] Der Begriff der Konkurrenzstraße besteht bis heute.

Heute ist die Konkurrenz selten geworden. Organisatorisch umgesetzt wurde das auch alternativ[7] in der Einrichtung von Fonds, durch Genossenschaften oder moderner Gemeindeverbände, oder durch ausgelagerte Unternehmen wie Aktiengesellschaften, heute sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung üblicher, beispielsweise als Errichtungs-GmbH/AG, die später in eine Betriebs-GmbH/AG übergeführt wird. Eine bekanntere noch bestehende Konkurrenz ist die 1927 – als Nachfolge der Donau-Regulierungs-Comission – eingerichtete Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK), mit den drei Kurien Bund, Land Niederösterreich und Stadt Wien, ihre geschäftsführende Stelle ist heute die via donau, das ehemalige Bundesstrombauamt/Wasserstraßendirektion, nachmalig Österreichische Donau-Betriebs-AG, heute Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH.[8]

Einzelnachweise

  1. a b c Vergl. Oskar Gluth: Lastenverbände. In: Ernst Mischler, Josef Ulbrich: Österreichisches Staatswörterbuch. Handbuch des gesamten österreichischen öffentlichen Rechtes. 2. Aufl., Bd. 3 K–O, Hölder, Wien 1907, S. 473–474 (online-Reader, archive.org, dort S.).
  2. So beispielsweise § 10 Allgemeines Wasserbautengesetz (Vorarlberg), Stf. LGBlVbg. Nr. 68/1923 (i.d.g.F. online, ris.bka).
  3. Georg Habermann: Das Zusammenwirken lokaler Faktoren mit Staat und Land bei der Lösung von Verwaltungsaufgaben. In: Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung 14 (1905), S. 148–159, insb. S. 151 ff (online-Reader, ANNO – AustriaN Newspapers Online).
  4. So die polizeilichen Schubkonkurrenzbezirke in Niederösterreich (Österreich unter der Enns) oder für Naturalverpflegungsstationen; Angabe in Gluth: Lastenverbände, 1907;
    1880 beispielsweise wurde im Böhmischen Landtag auch die Einrichtung von Konkurrenzbezirken für die Kosten der militärischen Einquartierung in Garnisonen diskutiert; vergl. Sitzungsprotokoll vom 10. Juli 1880 (online, Parlament České republiky).
  5. Tatsächlich hatten die Bezirksverwaltungen, die reine Unterorganisationen der Länder anfangs unterhalb der Kreise waren, ursprünglich primär die Aufgabe von Straßenbaukonkurrenzen, die heutige Bandbreite an Verwaltungsaufgaben entwickelte sich später; nach Habermann 1905, S. 157.
  6. Vergl. Franz Weyer: Das österreichische Straßenwesen 1891 bis 1904. In: K.K. Statistische Zentralcommission: Statistische Monatsschrift, XII. Jahrgang (N.F.), Brünn 1907, S. 113–141, insb. S, 115 ff. zu den Spezifitäten der einzelnen Kronländer (online-Reader, archive.org, dort insb. S. 127 ff).
  7. Zu einem Beispiel für Streitfragen in der Rechtsnachfolge vergl. zur Ybbs-Unterlauf-Konkurrenz (LGBl. Nr. 107/1937): Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Mai 2007, Gfz. 2006/07/0080 (online, ris.bka).
  8. Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (Memento des Originals vom 11. März 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.viadonau.org und Geschichte. viadonau.org (abgerufen 26. Dezember 2016).
    cf. Bundesgesetz vom 16. Dezember 1927 über die Bildung einer Donauhochwasserschutz-Konkurrenz. StF: BGBl. Nr. 372/1927.