Anwande

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2023 um 07:48 Uhr durch Wheeke (Diskussion | Beiträge) (HC: Entferne Kategorie:Recht (Mittelalter); Ergänze Kategorie:Agrarrecht (Mittelalter)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Anwande war die Bezeichnung für den Bereich an der Stirnseite eines Ackers, auf der der Pflug gewendet wurde. Es wurden auch die Bezeichnungen Anert, Anwand, Anwandel, Anwändel, Anwander, Anewand, Anwende, Auniwaunta[1], Anwendel und Ahlewand[2] benutzt.

Lag die Anwande außerhalb des eigenen Ackers, wurde durch Rechtsbeziehungen die Art und zeitliche Beschränkung der Nutzung festgelegt. Die Äcker, Raine, Wege oder Gewanne auf denen die Anwande lag, wurden teilweise selbst als Anwande bezeichnet. Ein Anwandsacker war ein schmaler Ackerstreifen, der quer zu anderen Äckern in deren Pflugwendebereich lag, ein Angewann ein entsprechendes schmales Gewann.

Im erweiterten Sinn wurde Anwande auch als Bezeichnung für eine Ackergrenze oder als Grenze eines größeren Gebiets verwendet.

  • Deutsches Rechtswörterbuch. Band I, Sp. 774–777, Online-Ausgabe
  • Friedrich Benedict Weber: Allgemeines deutsches terminologisches ökonomisches Lexicon und Idioticon. Verlag von Wilhelm Engelmann, Leipzig 1838.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. ostarrichi.info: Aunawaunta, - auch Auniwaunta der
  2. Friedrich Benedict Weber: Allgemeines deutsches terminologisches ökonomisches Lexicon und Idioticon. Zweiter Theil: N-Z. Verlag von Wilhelm Engelmann, Leipzig 1838, S. 648.