Sozialgericht Potsdam

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. August 2023 um 07:29 Uhr durch Phzh (Diskussion | Beiträge) (Form, typo).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gebäude des Sozialgerichts Potsdam

Das Sozialgericht Potsdam ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von vier Sozialgerichten in Brandenburg.

Gerichtsgebäude

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Rubensstraße 8 befindet sich das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Potsdam.

Gerichtssitz und -bezirk

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sozialgericht Potsdam (Brandenburg)
Sozialgericht Potsdam (Brandenburg)
Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg
  • SG Neuruppin
  • SG Potsdam
  • SG Frankfurt (Oder)
  • SG Cottbus
  • Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam.

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Potsdam und Brandenburg (Havel) sowie die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming.[1]

    In Angelegenheiten des Kassenarztrechts ist es für das gesamte Land Brandenburg zuständig.[2]

    Übergeordnete Gerichte

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Auf Landesebene ist das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das in Kassel angesiedelte Bundessozialgericht übergeordnet. Bis zum 30. Juni 2005 war das Landessozialgericht Brandenburg das zuständige Landessozialgericht.

    Einzelnachweise

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    1. § 1 Abs. 1, S. 1 Nr. 4 des Brandenburgischen Sozialgerichtsgesetzes – BbgSGG in der Fassung vom 10. Juli 2014.
    2. § 1 Abs. 2, S. 2 BbgSGG.

    Koordinaten: 52° 24′ 34,4″ N, 13° 4′ 33,2″ O