Altersabteilung

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Unter Altersabteilung versteht man die Abteilung innerhalb einer Organisation, in der ehrenamtliche Mitglieder aus Alters- oder Gesundheitsgründen nach ihrem aktiven Dienst ihren Platz finden.

Die Alters- bzw. Ehrenabteilung (auch Alters- bzw. Ehrenmannschaft) ist eine Abteilung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr.
Diese Abteilung wird je nach Bundesland unterschiedlich benannt, wie z. B.:

  • In Hessen heißt sie gemäß § 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Ehren- und Altersabteilung.[1][2]

Die Aufnahmevoraussetzungen in diese Gruppe sowie die Rechte und Pflichten werden in der jeweiligen Satzung der Feuerwehr beschrieben und weichen von Gemeinde zu Gemeinde voneinander ab. Gründe für einen Wechsel in die Altersabteilung können z. B. das Alter, Erfüllung einer Mindestdienstzeit oder gesundheitliche Probleme, die einen aktiven Dienst dauerhaft nicht mehr zulassen, sein.[3] Herausgehoben sind hierbei die Ehrenmitglieder, die aufgrund besonderer Leistungen von der Mitgliederversammlung hierzu ernannt wurden.

In Österreich müssen Feuerwehrmitglieder, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, aus dem Aktiven Dienst in die sogenannte Reserve oder Reservestand überstellt werden. Auch wenn man die gesundheitliche Tauglichkeit nicht mehr erreicht, kann die Versetzung erfolgen.[4] Vorzeitig kann man in diese nur in manchen Bundesländern mit einem Dienstalter von mindestens 25 Jahren und einem Mindestalter von 50 Jahren überstellt werden.[5]

Technisches Hilfswerk

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Das THW kennt als vergleichbare Gruppierung die Alters- und Ehrengruppe.[6]

Althelfer kann werden, wer als aktiver Helfer im THW mitgewirkt hat und dem THW kameradschaftlich verbunden bleiben möchte. Der Übergang vom aktiven Helfer oder Reservehelfer zum Althelfer erfolgt auf Antrag. Althelfer nehmen nicht mehr am aktiven Dienst teil, können aber mit ihrem Einverständnis weiter zu Einsätzen, auch zu Auslandseinsätzen, herangezogen werden, sofern sie körperlich hierzu geeignet sind.

Althelfer können ihre Erfahrung an jüngere Helfer weitergeben und an kameradschaftlichen Veranstaltungen des Ortsverbandes teilnehmen.

Typische Aufgaben für Mitglieder der Altersabteilung sind z. B. die Ausbildung, die Gerätewartung, die Medien- und Pressearbeit, die Unterstützung der Einsatzkräfte im Bereich Logistik/Versorgung und die Brandschutzerziehung, die ehrenamtlich übernommen werden, soweit sie hierfür die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen und körperlich noch fit dafür sind.

Weiterhin kann die Dienstkleidung behalten werden und der Dienstrang bleibt bestehen.

Einzelnachweise

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  1. Hessisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Hessisches Brandschutzgesetz – HBKG). (GVBl. S. 602). Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 30. September 2021, abgerufen am 30. August 2022.
  2. Franz-Josef Sehr: 50 Jahre Freiwillige Feuerwehr Beselich. In: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Landkreis Limburg-Weilburg 2023. Limburg 2022, ISBN 978-3-927006-59-1, S. 75–79.
  3. z. B.: Satzung der Feuerwehr Mannheim (PDF; 218 kB), Stadt Mannheim, §31
  4. Dienstordnung der burgenländischen Feuerwehren (Memento vom 11. Oktober 2007 im Internet Archive) (PDF; 518 kB) abgerufen am 16. April 2009.
  5. Reserve. In: www.noelfv.at. NÖ Landesfeuerwehrverband, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 18. Januar 2023.@1@2Vorlage:Toter Link/www.noelfv.at (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  6. THWiki, Artikel Alters- und Ehrengruppe