Alibi

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juli 2008 um 14:47 Uhr durch Robbot (Diskussion | Beiträge) (Bot: Entferne: da:Alibi). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“ von alius „ein anderer“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und so als Täter nicht in Frage kommt. Es bedarf im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Bestätigung durch Zeugen oder durch Indizien. Die Alibiermittlung ist wesentlicher Teil der Kriminalistik. Unterschieden wird zwischen dem personellen und dem technischen Alibi.

Umgangssprachlich wird Alibi auch für andere, nicht räumliche Umstände benutzt, die Verbrechen oder moralisches Fehlverhalten entschuldigen oder relativieren sollen, hier jedoch meist in abschätziger Auffassung als Schutzbehauptung.

Falsche Alibis sind Straftaten der Rechtspflege und können beim "Zeugen" ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung nach sich ziehen.

Unterschieden wird zwischen dem technischen und dem personellen Alibi. Wobei das technische Alibi beinhaltet, daß der Verdächtige anhand von z.B. Eintrittskarten, Verkehrsfotos, Zugfahrkarten etc. beweisen kann, daß er zur Tatzeit nicht am Tatort war. Das personelle Alibi spricht von Zeugen, die bestätigen können, daß der Verdächtige während der Tat an einem anderen Ort aufhältig war.

Wikiquote: Alibi – Zitate

Siehe auch: Rechtfertigung