Allgemeiner Vollzugsdienst

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Allgemeiner Vollzugsdienst (kurz AVD) bezeichnet die Justizvollzugsbeamten der mittleren Beamtenlaufbahn (Mittlerer Dienst) in den Justizvollzugsanstalten. Der Artikel beschreibt die Situation in Nordrhein-Westfalen, in anderen Bundesländern kann es Abweichungen geben.

Besoldungsgruppen

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Folgend die Besoldungsgruppen in Strafvollzug und Werksdienst. Nordrhein-Westfalen beschloss Ende 2014 die Einführung von Dienstrangabzeichen, die ab Frühling 2015 zur Auslieferung kamen. Die Abzeichen werden auf den Schulterklappen der Dienstbekleidung getragen, in Form von auf Aufschiebeschlaufen. Den jeweiligen Dienstrang markieren silberfarbene Querstreifen aus gestickter Litze. Bedienstete des Werkdienstes führen am unteren, schulternahen Ende der Aufschiebeschlaufe eine zusätzliche, mittelblaue Litze. Die Tragung von Rangabzeichen geschieht vorwiegend an der Bürodienstkleidung, auf besagte Abzeichen kann aber auch ganz verzichtet werden.[1]

Amtsbezeichnungen und Amtskennzeichen des AVD in Nordrhein-Westfalen[2]
Besoldungsgruppe Allgemeiner Vollzugsdienst Werksdienst Amtskennzeichen
- Justizvollzugsbeschäftigte(r) - ein schmaler Streifen
- Justizvollzugsobersekretäranwärter/in - zwei schmale Streifen
A7 Obersekretär/in im Justizvollzug Oberwerkmeister ein breiter Streifen
A8 Hauptsekretär/in im Justizvollzug Hauptwerkmeister zwei breite Streifen
A9 Amtsinspektor/in im Justizvollzug Betriebsinspektor drei breite Streifen
A9Z Amtsinspektor/in mit Amtszulage Betriebsinspektor mit Amtszulage drei breite und ein schmaler Streifen
A10 Oberinspektor/in
(in herausgehobenen Dienststellungen wie z. B. stellvertretender Leiter des AVD)
Technischer Oberinspektor vier breite Streifen
A11 Amtmann/-frau
(in herausgehobenen Dienststellungen wie z. B. der Leiter des AVD)
Technische(r) Amtmann/-frau fünf breite Streifen

Die Ausbildung zum Justizbeamten dauert 24 Monate. Sie umfasst 14 Monate praktische Ausbildung in verschiedenen Justizvollzugsanstalten (Untersuchungshaft, Jugendhaft und Strafhaft) und zehn Monate theoretische Ausbildung an einer Justizvollzugsschule (in NRW die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen). (In Hessen in der Justizakademie „HB Wagnitz Seminar“ in Wiesbaden)

„Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

§ 2 StVollzG

Aus dem § 2 StVollzG lassen sich die Aufgaben des Allgemeinen Vollzugsdienstes ableiten:

  • Betreuung der Gefangenen
  • Versorgung der Gefangenen
  • Beaufsichtigung der Gefangenen

Einzelnachweise

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  1. Textilfabrik Bewernick: News, abgerufen am 25. April 2023.
  2. Textilfabrik Bewernick: Dienstrangabzeichen, abgerufen am 25. April 2023.