Amt der Veste
Das Amt der Veste war eines der zeitweise mehr als ein Dutzend Pflegämter umfassenden Gebiete, mit denen die Reichsstadt Nürnberg die Verwaltung ihres Territorialbesitzes organisiert hatte. Amtssitz des Pflegamtes war die ehemalige Nürnberger Burggrafenburg.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amt der Veste war mit der einige Zeit nach 1050 als castrum erwähnten Nürnberger Burggrafenburg verbunden, die am 27. Juni 1427 von den Hohenzollern der Reichsstadt Nürnberg samt dem „Amt der Veste“ und zusätzlichen Zugehörungen für 120 0 00 Gulden verkauft wurden. Zum Amt gehörte das Richteramt Wöhrd. Bis zum Ende der Reichsstadt Nürnberg teilte das Amt der Veste das Schicksal dieses Territorium. Entsprechend der Rheinbundakte wurde das Amt zusammen mit der Reichsstadt zwangsweise in den Besitz des neu geschaffenen Königreichs Bayern überführt.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.): Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts (= Handbuch der bayerischen Geschichte. III, 1). 3. Auflage. C. H. Beck, München 1997, ISBN 3-406-39451-5.
- Walter Bauernfeind: Amt der Veste. In: Michael Diefenbacher, Rudolf Endres (Hrsg.): Stadtlexikon Nürnberg. 2., verbesserte Auflage. W. Tümmels Verlag, Nürnberg 2000, ISBN 3-921590-69-8, S. 69 (online).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Richteramt Wöhrd (Bestand). In: deutsche-digitale-bibliothek.de. Abgerufen am 7. August 2025.
Koordinaten: 49° 27′ 29,5″ N, 11° 4′ 37,5″ O