Amtsgericht Herrnstadt

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Das Amtsgericht Herrnstadt war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Herrnstadt.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Herrnstadt wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glogau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Herrnstadt.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Guhrau den Stadtbezirk Herrnstadt und die Amtsbezirke Gurkau, Stadtvorwerk Herrnstadt, Wehrke, Wiersewitz und Woidnig sowie Teile der Amtsbezirke Bronau, Lübchen und Schlaube.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. In Königsdorf wurden Gerichtstage abgehalten.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Herrnstadt.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 458, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 401 online