Amtsgericht Priebus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Priebus war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Priebus.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Priebus wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glogau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Priebus.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Sagan den Stadtbezirk Priebus und die Amtsbezirke Gräfenhain, Groß Petersdorf, Priebus und Reichenau bei Priebus sowie Teile des Amtsbezirkes Wiesau.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Priebus.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 459, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 401 online