Amtsgericht Roding

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Das Amtsgericht Roding war ein von 1879[1] bis 1973[2] bestehendes Amtsgericht in Roding in Bayern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1838/39 wurde von dem aus dem ehemaligen Pflegamt Wetterfeld hervorgegangenen Landgericht Roding das Landgericht (ä.O.) Nittenau abgespalten.[3]

Mit Wirkung vom 1. Juli 1862 wurde das Bezirksamt Roding als reine Verwaltungsbehörde eingerichtet, die bis dahin bestehende Verflechtung von Rechtspflege und Verwaltung im unteren Verwaltungsbereich wurde aufgehoben. Als Eingangsinstanz der niederen Gerichtsbarkeit wurden die weiter bestehenden Landgerichte 1879 durch das Gerichtsverfassungsgesetz reichseinheitlich in Amtsgericht umbenannt. Das Landgericht in Falkenstein wurde dabei dem Gericht in Roding zugeordnet. Das Amtsgericht Nittenau war ab 1956 Außenstelle des Amtsgerichts Roding.

Das Amtsgericht Roding wurde zum 1. Juli 1973 in das Amtsgericht Cham integriert und aufgelöst.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355.
  2. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt.
  3. Maria Rita Sagstetter: Vom Königsgut "Nittenouua" 1007 zum königlich-bayerischen Landgericht Nittenau im 19. Jahrhundert, abgerufen am 22. Dezember 2019.