Amtsgericht St. Wendel

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Amtsgericht St. Wendel Vorderseite

Das Amtsgericht St. Wendel ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Saarbrücken.

Gerichtssitz und -bezirk

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Lage der Amtsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken im Saarland

Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt St. Wendel im Saarland.[1]

Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt St. Wendel und das der Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, und Tholey und somit den gesamten Landkreis St. Wendel.[2] Damit ist der Bezirk etwa 476 km2 groß. In ihm leben ca. 88.000 Einwohner (Stand 30. September 2017).[3]

Übergeordnete Gerichte

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Dem Amtsgericht St. Wendel ist das Landgericht Saarbrücken übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Saarländische Oberlandesgericht, ebenfalls mit Sitz in Saarbrücken.

Seit der Franzosenzeit bestand in St. Wendel das Friedensgericht St. Wendel als Eingangsgericht.[4] Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 einheitlich im Reich Amtsgerichte, darunter das königlich preußische Amtsgericht St. Wendel als eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Saarbrücken im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt St. Wendel.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis St. Wendel ohne die Teile, die dem Amtsgericht Baumholder und dem Amtsgericht Grumbach zugeordnet waren.[5]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[6] Mit der Übernahme der Grundbücher durch die Amtsgerichte kamen neue Mitarbeiter hinzu. 1914 bestand die Belegschaft aus drei Richtern, drei Sekretären, einem Assistent, einem Diätar, einem Bürohilfsarbeiter sowie einem Gerichtsvollzieher.

1918 wurde das Saargebiet vom Reich abgetrennt. Das Amtsgericht St. Wendel blieb bestehen, lediglich sein Sprengel wurde leicht an die neue Grenze angepasst.

Mit der Strukturreform 1974 wurden die Amtsgerichte Tholey und Nohfelden aufgehoben und deren Sprengel dem des Amtsgerichtes St. Wendel zugeordnet.

Gerichtsgebäude

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Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Schorlemerstraße 33 in St. Wendel. 1879 wurde zunächst das historische Amtshaus am Schlossplatz als Gerichtshaus genutzt. 1924 zog es in das damalige Hildegardisheim in der Mommstraße um und 1969 an den heutigen Standort.

Einzelnachweise

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  1. § 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974, ABl. 1974, S. 1003 (Memento des Originals vom 12. September 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/sl.juris.de.
  2. § 2 Abs. 2 Nr. 9 SGerOG.
  3. Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.
  4. Historie des Amtsgerichts St. Wendel. Abgerufen am 1. März 2023.
  5. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 562, Digitalisat
  6. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 415 online

Koordinaten: 49° 27′ 48,9″ N, 7° 10′ 33,1″ O