„Antoine F. Goetschel“ – Versionsunterschied

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Seit 1984 ist Goetschel auf Fragen der Mensch-Tier-Beziehung im Recht spezialisiert. Er hat zahlreiche Bücher und Aufsätze zum Tierschutzrecht (Schweizer und internationales Tierschutzrecht) (mit-)verfasst, so etwa den Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz (Kluge, Hrsg.; 2003) sowie zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (1986), das "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung" (2003), die Tier-CD-ROM (2004), den Praxisratgeber "Tier im Recht transparent" (2008) und zahlreiche Gutachten über Fragen von Ethik und Recht in der Mensch-Tier-Beziehung zum Schweizer, deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht und darüber referiert. Er ist Lehrbeauftragter für Tierschutzrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Wintersemester 2004/05 und 2006/2007) und Träger des wichtigsten Tierschutz-Preises der Schweiz (Fleitmann-Stiftung, 2005).
Seit 1984 ist Goetschel auf Fragen der Mensch-Tier-Beziehung im Recht spezialisiert. Er hat zahlreiche Bücher und Aufsätze zum Tierschutzrecht (Schweizer und internationales Tierschutzrecht) (mit-)verfasst, so etwa den Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz (Kluge, Hrsg.; 2003) sowie zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (1986), das "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung" (2003), die Tier-CD-ROM (2004), den Praxisratgeber "Tier im Recht transparent" (2008) und zahlreiche Gutachten über Fragen von Ethik und Recht in der Mensch-Tier-Beziehung zum Schweizer, deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht und darüber referiert. Er ist Lehrbeauftragter für Tierschutzrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Wintersemester 2004/05 und 2006/2007) und Träger des wichtigsten Tierschutz-Preises der Schweiz (Fleitmann-Stiftung, 2005).


Mit Erfolg hat er sich mit der Stiftung für das Tier im Recht u.a. für die Lösung der Tiere vom Sachstatus im Schweizer Recht (1989-2003), die Ergänzung der Schweizer [[Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft|Bundesverfassung]] mit dem Schutz der Tierwürde (1992), das Verbot sexueller Handlungen mit Tieren (2008) oder die Einführung des Amtes des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen (Tieranwalt) im Kanton Zürich (1992) eingesetzt.
Er hatsich mit der Stiftung für das Tier im Recht u.a. für die Lösung der Tiere vom Sachstatus im Schweizer Recht (1989-2003), die Ergänzung der Schweizer [[Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft|Bundesverfassung]] mit dem Schutz der Tierwürde (1992), das Verbot sexueller Handlungen mit Tieren (2008) oder die Einführung des Amtes des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen (Tieranwalt) im Kanton Zürich (1992) eingesetzt.


Das Amt des Tieranwalts wird von Goetschel, seit er im November 2007 auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen vom Regierungsrat gewählt wurde, als dritter Amtsträger selbst geführt. Er setzt sich für die Interessen der Tiere in Strafverfahren wegen Tierquälereien und Tierschutzwidrigkeiten ein. Als unabhängiger Geschädigtenvertreter der Tiere bringt er sich stellvertretend in Strafverfahren ein, verhandelt mit Behörden oder trägt ihre Anliegen gerichtlich vor.
Das Amt des Tieranwalts wird von Goetschel, seit er im November 2007 auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen vom Regierungsrat gewählt wurde, als dritter Amtsträger selbst geführt. Er setzt sich für die Interessen der Tiere in Strafverfahren wegen Tierquälereien und Tierschutzwidrigkeiten ein. Als unabhängiger Geschädigtenvertreter der Tiere bringt er sich stellvertretend in Strafverfahren ein, verhandelt mit Behörden oder trägt ihre Anliegen gerichtlich vor.

Version vom 15. April 2010, 15:53 Uhr

Antoine F. Goetschel (* 24. August 1958) ist Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich (Tieranwalt) und selbstständiger Rechtsanwalt in Zürich. Seit November 2007 ist er Stiftungsrat-Vizepräsident der von ihm 1994 errichteten und während 13 Jahren als Geschäftsleiter geführten Stiftung für das Tier im Recht.

Seit 1984 ist Goetschel auf Fragen der Mensch-Tier-Beziehung im Recht spezialisiert. Er hat zahlreiche Bücher und Aufsätze zum Tierschutzrecht (Schweizer und internationales Tierschutzrecht) (mit-)verfasst, so etwa den Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz (Kluge, Hrsg.; 2003) sowie zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (1986), das "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung" (2003), die Tier-CD-ROM (2004), den Praxisratgeber "Tier im Recht transparent" (2008) und zahlreiche Gutachten über Fragen von Ethik und Recht in der Mensch-Tier-Beziehung zum Schweizer, deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht und darüber referiert. Er ist Lehrbeauftragter für Tierschutzrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Wintersemester 2004/05 und 2006/2007) und Träger des wichtigsten Tierschutz-Preises der Schweiz (Fleitmann-Stiftung, 2005).

Er hatsich mit der Stiftung für das Tier im Recht u.a. für die Lösung der Tiere vom Sachstatus im Schweizer Recht (1989-2003), die Ergänzung der Schweizer Bundesverfassung mit dem Schutz der Tierwürde (1992), das Verbot sexueller Handlungen mit Tieren (2008) oder die Einführung des Amtes des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen (Tieranwalt) im Kanton Zürich (1992) eingesetzt.

Das Amt des Tieranwalts wird von Goetschel, seit er im November 2007 auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen vom Regierungsrat gewählt wurde, als dritter Amtsträger selbst geführt. Er setzt sich für die Interessen der Tiere in Strafverfahren wegen Tierquälereien und Tierschutzwidrigkeiten ein. Als unabhängiger Geschädigtenvertreter der Tiere bringt er sich stellvertretend in Strafverfahren ein, verhandelt mit Behörden oder trägt ihre Anliegen gerichtlich vor.

2010 verlor Goetschel den so genannten "Hechtprozess" gegen einen Angler.[1] Ein Angler fing Anfang 2009 einen 116-Zentimeter-Hecht im Zürichsee und veröffentlichte ein Bild des Fisches in einer Tageszeitung, wo er auch die Umstände des Fangs mit einem langen Drill beschrieb. Darauf reichte der Zürcher Tierschutzverein eine Anzeige wegen Tierquälerei ein, da es nicht zwingend nötig gewesen sei, den Fisch so lange zu drillen. Goetschel übernahm von Amtes wegen die Anklage. Das Gericht sprach den Angler jedoch von allen Vorwürfen frei.

Werk

  • Antoine F. Goetschel. „Tierethik und Tierschutzrecht - Plädoyer für eine Freundschaft“. Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft Tierethik (Hrsg.). Tierrechte - Eine interdisziplinäre Herausforderung. Erlangen 2007. ISBN 978-3-89131-417-3
  • Das Tier im Recht. Orell Füssli, Zürich 2003
  • Unser Hund. Beobachter-Buchverl., Zürich 2001
  • Tierschutz und Grundrechte. Haupt, Bern 1989
  • Kommentar zum Eidgenössischen Tierschutzgesetz. Haupt, Bern 1986
  • Gieri Bolliger / Antoine F. Goetschel / Michelle Richner / Alexandra Spring: Tier im Recht transparent. Schulthess Verlag, Zürich 2008, ISBN 978-3-7255-5620-5.

Quellenangaben

  1. Vernichtendes Hechturteil für Tierschützer