Arbeitsgericht Cloppenburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Arbeitsgericht Cloppenburg war ein deutsche Arbeitsgericht mit Sitz in Cloppenburg.

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Oldenburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Oldenburg mit zwei Kammern als einziges Landesarbeitsgericht des Landesteils Oldenburg des Freistaats Oldenburg. Darunter wurden 7 Arbeitsgerichte, darunter das Arbeitsgericht Cloppenburg, eingerichtet. Es war für die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Cloppenburg und Lönigen zuständig. Am Gericht bestanden eine Kammern für Arbeiter, eine Kammer für Angestellte und eine Kammer für Handwerk.[2]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Cloppenburg entstand dabei nicht neu.

Vorsitzender Richter war 1927 Amtsgerichtsrat Oberamtsrichter Dr. Cordes[3] und 1935 Amtsgerichtsrat Dr. Hermann Ostmann[4].

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. RGBl. I S. 507
  2. Arbeitsgerichte und Kammern; in: Jeversches Wochenblatt vom 11. Juni 1927, Digitalisat
  3. Staats-Handbuch des Freistaates Oldenburg, 1927, S. 69.
  4. Staats-Handbuch des Freistaates Oldenburg, 1935, S. 52.