Deutsche Atomkommission
Die Deutsche Atomkommission (Schreibweise teilweise auch Deutsche Atom-Kommission, abgekürzt DAtK) war ein Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung, welches von 1956 bis 1971 bestand. Aus einem ihrer Arbeitskreise entstand später die Strahlenschutzkommission[1] und ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ist. Die Kommission bestand bis 1971. An ihre Stelle traten nach 1971 vier Fachausschüsse.
Aufgabe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Aufgabe der Atomkommission war die Beratung des damaligen Bundesministeriums für Atomfragen (1957 umbenannt in Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft) in allen wesentlichen Angelegenheiten, „die mit der Erforschung und Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke zusammenhängen“. Die Kommission war 1957 an der Konzeption des ersten deutschen Atomprogramms beteiligt, auch „Eltviller Programm“ genannt.[2]
Sie ist nicht zu verwechseln mit der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs, die zwischen Oktober 2015 und April 2016 für die damalige Bundesregierung einen Vorschlag zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs erarbeitete.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unter dem Vorsitz des Ministers, 1956 war dies Franz Josef Strauß, gehörten der Kommission 27 Personen an, die aus Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und den Gewerkschaften kamen, darunter Werner Heisenberg, Ludwig Rosenberg, Wilhelm Fucks, Otto Haxel, Hermann Josef Abs, Gerhard Hess u. a.[3] Zu gleichberechtigten Vizepräsidenten wurden Otto Hahn, Staatssekretär Leo Brandt und Karl Winnacker ernannt.[4] Die Atomkommission berief fünf weitere Fachkommissionen ein, die sich mit einzelnen Aufgaben befassten.
Fachkommission IV zum Strahlenschutz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Fachkommission IV zum Strahlenschutz bildete sich Anfang 1956, diese war unmittelbarer Vorgänger der heutigen Strahlenschutzkommission. Der Fachkommission waren wiederum fünf Arbeitskreise zugeordnet:
- III/IV/I „Strahlenschutz und Sicherheit bei atomtechnischen Anlagen“
- IV/2 „Strahlenmeßverfahren“
- IV/3 „Strahlenschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen“
- IV/4 „Strahlenbiologie“ und
- IV/5 „Rechts- und Verwaltungsfragen des Strahlenschutzes“.
Ausland (Beispiele)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ähnliche Behörden wie die DAtK wurden im Ausland in den 1950er Jahren gegründet. Die meisten der Kommissionen sind heute noch aktiv, haben ihren Namen getauscht oder sind in eine neue oder übergeordnete Behörde integriert worden.
- Australian Atomic Energy Commission (AAEC)
- Commissariat à l’énergie atomique et aux énergies alternatives (CEA seit 1945)
- United Kingdom Atomic Energy Authority (UKAEA, Teilprivatisierung im Jahr 2009)
- United States Atomic Energy Commission (1946–1975); Nachfolger sind die Nuclear Regulatory Commission (NRC) und das Department of Energy (DOE)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wolfgang Cartellieri, Alexander Hocker, Walther Schurr (Hrsg.): Taschenbuch für Atomfragen 1959. Festland Verlag, Bonn 1959.
- Karsten Prüß: Kernforschungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. In: edition suhrkamp. Nr. 715. Suhrkamp Verlag, 1974, ISBN 3-518-00715-7 (Teil I: Atompolitik und Schwerionenforschung, Teil II: Kernforschungspolitik in der BRD.).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Die Strahlenschutzkommission - Historie. SSK, abgerufen am 8. August 2023.
- ↑ Joachim Radkau, Lothar Hahn (Physiker): Aufstieg und Fall der deutschen Atomwirtschaft. oekom, 2013, ISBN 978-3-86581-315-2, S. 104 ff.
- ↑ Karsten Prüß: Kernforschungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. In: edition suhrkamp. Nr. 715, 1974, ISBN 3-518-00715-7, S. 322 ff. (Anhang 3).
- ↑ Karl Winnacker: Nie den Mut verlieren. Econ Verlag, 1971, ISBN 3-430-19790-2.